Das Amtsgericht Neubrandenburg hat einen Finanzbeamten zu sechs Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt, weil er verbotenerweise Steuererklärungen für andere Personen ausgefüllt hatte. Der 55-jährige Angeklagte wurde wegen Steuerhinterziehung in fünf Fällen, davon ein Versuch, sowie wegen Untreue schuldig gesprochen. Die Haftstrafe wurde für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Hintergrund des Falls
Die Taten sollen sich zwischen 2015 und 2022 im Finanzamt Neubrandenburg ereignet haben. Der Beamte half demnach sowohl Bekannten als auch älteren Bürgern, die im Amt um Rat fragten, beim Ausfüllen ihrer Steuererklärungen. Vom Vorwurf der Bestechlichkeit wurde er freigesprochen. Die illegale Nebenbeschäftigung flog auf, als während der Corona-Pandemie ein Brief mit 100 Euro als Dankeschön für den Mitarbeiter in der Poststelle des Finanzamts abgegeben wurde.
Interne Ermittlungen
Der ehemalige Vorgesetzte des Angeklagten sagte im Prozess aus, dass die Poststelle den Vorfall sofort gemeldet habe. Es sei Mitarbeitern grundsätzlich untersagt, Steuererklärungen für Bürger auszufüllen. Die betroffene Steuerpflichtige wurde eingeladen, das Geld zurückgegeben, und es wurde ein Gespräch mit dem Mitarbeiter geführt. Kurz darauf wurde ein weiteres Dankeschön in Form eines Tankgutscheins über 15 Euro abgegeben. Bei Überprüfungen stellte sich heraus, dass in einigen Fällen zu wenig Steuern gezahlt wurden; die Bürger mussten nachzahlen. Die Handschrift auf den Erklärungen war identisch und stammte vom Angeklagten.
Arbeitsumfeld und interne Vorgaben
Der Verurteilte war seit 2011 im Finanzamt tätig, zuvor war er beim Militär. Eine ehemalige Kollegin beschrieb ihn als freundlichen Kollegen. Sie sagte aus, dass viele ältere Bürger mit Fragen kamen, sie aber nie auf die Idee gekommen wäre, für andere etwas einzutragen. Intern gab es die Vorgabe, dass jeder Mitarbeiter etwa 2000 Fälle pro Jahr bearbeiten müsse. Unterlagen durften wegen des Steuergeheimnisses nicht mit nach Hause genommen werden.
Das sogenannte Kuschel-Konzept
Im Prozess wurde ein internes Konzept der Finanzbehörden Mecklenburg-Vorpommerns erwähnt, das mehr Bürgernähe schaffen sollte. Es trug den Spitznamen „Kuschel-Konzept“. Beobachter gehen nicht davon aus, dass das Urteil rechtskräftig wird. Die Staatsanwaltschaft hatte 22 Monate Haft auf Bewährung gefordert, die Verteidigung plädierte auf Freispruch. Gegen den Verurteilten läuft zudem ein Disziplinarverfahren, das ruht, solange das Strafverfahren nicht abgeschlossen ist.



