Prozess gegen Feuerwehrmann wegen Pornografie-Vorwürfen überraschend geplatzt
Der Prozess gegen einen 32-jährigen Feuerwehrmann aus Friedland, der pornografische Bilder an Minderjährige verschickt und kinderpornografische Bilder besessen haben soll, ist überraschend geplatzt. Das Amtsgericht Neubrandenburg musste die Hauptverhandlung neu ansetzen, nachdem die zuständige Richterin erkrankt ist und ein Fortsetzungstermin nicht innerhalb der gesetzlichen Frist möglich war.
Erkrankung der Richterin führt zu Verfahrensabbruch
Die Hauptverhandlung gegen den 32-Jährigen hatte am 9. April begonnen und sollte am 23. April mit Zeugenvernehmungen fortgesetzt werden. Doch dieser Termin kann wegen der Erkrankung der Richterin nicht stattfinden. Laut Strafprozessordnung darf eine Hauptverhandlung nur bis zu drei Wochen unterbrochen werden. Diese Frist kann nach Angaben des Amtsgerichts nun nicht mehr eingehalten werden, weshalb der gesamte Prozess neu angesetzt werden muss.
Dies bedeutet jedoch nicht, dass der Angeklagte von den Vorwürfen entlastet ist. Die Anklage der Staatsanwaltschaft bleibt bestehen und wird in einem neuen Verfahren verhandelt.
Vorwürfe: Verbreitung an Minderjährige und Besitz illegaler Bilder
Dem 32-jährigen Feuerwehrmann wird vorgeworfen, im vergangenen Sommer explizite pornografische Bilder an einen 15-Jährigen verschickt zu haben. Den Jugendlichen hatte er in seiner ehrenamtlichen Funktion bei der Freiwilligen Feuerwehr Friedland kennengelernt. Der Empfänger der Bilder meldete den Vorfall dem Wehrführer und der Polizei.
Nach der Beschlagnahmung des Handys des Angeklagten fanden Ermittler bei der Untersuchung des Gerätes mindestens 50 Bilder mit kinder- oder jugendpornografischen Inhalten. Auch dieser Besitz ist Teil der Anklage.
Der Angeklagte räumte vor Gericht ein, das explizite Foto an den 15-Jährigen verschickt zu haben. Den Besitz der weiteren gefundenen Bilder bestritt er jedoch und konnte keine Erklärung liefern, wie diese auf sein neu gekauftes Mobiltelefon gelangt sein sollen.
Feuerwehrmann derzeit suspendiert
Der 32-Jährige ist bisher in verantwortlicher Position in der Freiwilligen Feuerwehr Friedland aktiv, wurde jedoch vorläufig von seinen Aufgaben suspendiert. Der Vorfall hat auch Auswirkungen auf die Feuerwehrführung in der Region.
Wie sich vor Gericht zeigte, gilt der Fall als ein Ausgangspunkt des Streits um den Verbleib des langjährigen Orts-, Gemeinde- und zwischenzeitlichen Kreiswehrführers Stephan Drews im Amt. Friedlands Bürgermeister Frank Nieswandt (Die Linke) hatte Drews zwischenzeitlich suspendiert. Derzeit läuft in der Stadt ein nichtöffentliches Anhörungsverfahren zur Eignung von Drews für das Ehrenbeamtenverhältnis. Als Kreiswehrführer ist der 46-Jährige derzeit suspendiert, zudem hatten ihm die Kameraden des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte bei einer Sitzung des Kreisfeuerwehrverbandes das Vertrauen entzogen.
Das jetzt vorerst gescheiterte Verfahren am Amtsgericht Neubrandenburg richtet sich jedoch nicht gegen Drews, sondern ausschließlich gegen den 32-jährigen Feuerwehrmann.
Mögliche Strafen bei Verurteilung
Für den Besitz kinder- und jugendpornografischer Inhalte droht dem Angeklagten bei einer Verurteilung eine Haftstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Wegen des Verbreitens pornografischer Inhalte an Minderjährige kann er mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe belangt werden.
Das neue Verfahrenstermin am Amtsgericht Neubrandenburg steht noch nicht fest. Die Staatsanwaltschaft und die Verteidigung müssen nun auf einen neuen Prozessbeginn warten, während die Beweislage und die Vorwürfe unverändert bleiben.



