Bundesanwaltschaft klagt Ex-RAF-Terroristin Daniela Klette wegen Mordversuchen und Anschlägen an
Ex-RAF-Terroristin Klette: Bundesanwaltschaft erhebt Anklage

Bundesanwaltschaft erhebt schwere Vorwürfe gegen ehemalige RAF-Terroristin

Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe hat ein weiteres Gerichtsverfahren gegen die ehemalige RAF-Terroristin Daniela Klette eingeleitet. Gegen die 67-Jährige wurde nun offiziell Anklage erhoben, wie die oberste deutsche Anklagebehörde mitteilte. Die Ermittler werfen Klette schwerste Straftaten vor, die während ihrer Zeit bei der Roten Armee Fraktion begangen worden sein sollen.

Umfangreiche Anklagepunkte mit historischem Hintergrund

Die Anklageschrift der Bundesanwaltschaft listet eine Reihe gravierender Vorwürfe auf. Klette soll sich an zweifachem versuchten Mord, der Beteiligung an mehreren Sprengstoffanschlägen, erpresserischem Menschenraub sowie besonders schwerem Raub in Mittäterschaft schuldig gemacht haben. Die Mitgliedschaft in der linksterroristischen Vereinigung RAF selbst ist zwar mittlerweile verjährt, doch die konkreten Taten werden nun juristisch aufgearbeitet.

Die Bundesanwaltschaft legt Klette insbesondere die Mittäterschaft bei drei RAF-Anschlägen zwischen 1990 und 1993 zur Last. Diese Verbrechen fallen in die Zeit der sogenannten dritten Generation der RAF, der Klette angehörte. Der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main muss nun darüber entscheiden, ob und wann es zu einem Prozess kommt.

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Detaillierte Vorwürfe zu konkreten Anschlägen

Den Ermittlungen zufolge soll Klette im Februar 1990 gemeinsam mit anderen RAF-Mitgliedern versucht haben, in einem Verwaltungsgebäude der Deutschen Bank in Eschborn bei Frankfurt am Main eine Sprengstoffexplosion auszulösen. Ein VW-Golf mit 45 Kilogramm Sprengstoff im Kofferraum wurde dafür in der Toreinfahrt abgestellt. Klette habe aktiv am Einbau des Sprengstoffs mitgewirkt, teilte die Bundesanwaltschaft mit.

Bei einer erfolgreichen Explosion hätten nach Einschätzung der Ermittler drei Sicherheitskräfte getötet werden können. Glücklicherweise versagte die Zündvorrichtung, sodass die Detonation ausblieb. Knapp ein Jahr später soll Klette als Teil eines RAF-Kommandos einen Anschlag auf die US-amerikanische Botschaft in Bonn verübt haben.

„Die Angeschuldigte feuerte gemeinsam mit zwei weiteren Schützen von der gegenüberliegenden Rheinseite aus mit automatischen Langwaffen mindestens 250 Schüsse auf das Botschaftsgebäude ab“, teilten die Ermittler mit. Mindestens 57 Projektile trafen demnach die Botschaft, wodurch zwanzig Menschen in Lebensgefahr gerieten.

Weitere schwere Vorwürfe und Millionenschaden

Im März 1993 soll Klette zudem an einem Sprengstoffanschlag auf ein neu gebautes Gefängnis im hessischen Weiterstadt beteiligt gewesen sein. Mitglieder des RAF-Kommandos kletterten über die Gefängnismauer, überwältigten die Wächter mit einer Maschinenpistole und brachten sie gefesselt in einem VW-Transporter vom Gelände.

Im Gefängnisgebäude zündeten sie dann mehrere Sprengsätze, die unter anderem Klette angebracht haben soll. Der entstandene Sachschaden belief sich auf rund 63 Millionen Euro. Zu diesem Zeitpunkt waren in dem Gefängnis noch keine Gefangenen untergebracht, was möglicherweise schlimmere Folgen verhinderte.

Parallelverfahren und unauffälliges Doppelleben

Bei der Tat in Weiterstadt sollen auch Klettes mutmaßliche Komplizen Ernst-Volker Staub und Burkhard Garweg beteiligt gewesen sein. Beide Männer sind weiterhin auf der Flucht, auch gegen sie wird ermittelt. Gemeinsam mit Klette sollen sie laut Staatsanwaltschaft Verden von 1999 bis 2016 Geldtransporter und Kassenbüros in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein überfallen haben, um ihren Lebensunterhalt zu finanzieren.

Wegen dieser Überfälle steht Klette bereits seit Anfang März 2025 vor dem Landgericht Verden. Dieses Verfahren ist juristisch von dem der Bundesanwaltschaft getrennt und soll in absehbarer Zeit abgeschlossen werden. Spätestens seit 1990 war Klette von der Bildfläche verschwunden und führte nach außen ein unauffälliges Leben.

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Als Einsatzkräfte die ehemalige RAF-Terroristin am 26. Februar 2024 in Berlin-Kreuzberg festnahmen, war die Verwunderung groß. Nachbarn kannten sie als „Claudia“ und schilderten sie als freundliche, grauhaarige Nachhilfelehrerin. In ihrer Wohnung fanden die Ermittler jedoch Pistolen, Munition und sogar Kriegswaffen, die auf ihre fortgesetzte Verbindung zur kriminellen Szene hindeuteten.

Die nun erhobene Anklage markiert einen weiteren Schritt in der juristischen Aufarbeitung der RAF-Vergangenheit. Die Entscheidung über den Prozessbeginn liegt nun beim Oberlandesgericht Frankfurt, das über die Zulassung der Anklage und den weiteren Verfahrensverlauf entscheiden muss.