Cum-Ex-Betrüger Hanno Berger: Letzte Hoffnung auf Haftentlassung zerschlagen
Cum-Ex-Betrüger Berger: Letzte Hoffnung auf Freilassung zerschlagen

Cum-Ex-Betrüger Hanno Berger: Letzte Hoffnung auf Haftentlassung zerschlagen

Der verurteilte Straftäter und frühere Cum-Ex-Drahtzieher Hanno Berger muss seine letzten Hoffnungen auf ein neues Gerichtsverfahren und eine vorzeitige Freilassung endgültig begraben. Das Kölner Oberlandesgericht hat nun seine Beschwerde gegen die Ablehnung eines Wiederaufnahmeverfahrens zurückgewiesen. Damit bleibt der 75-Jährige weiterhin in Haft, wo er seit seiner Auslieferung aus der Schweiz im Jahr 2022 einsitzt.

Gerichtliche Abweisung als letzter Strohhalm

Berger hatte zuvor vor dem Kölner Landgericht die Wiederaufnahme seines Verfahrens beantragt und die Unterbrechung seiner Haftstrafe gefordert. In seinem Antrag argumentierte er, dass sein langjähriger Geschäftspartner, der als Kronzeuge gegen ihn ausgesagt hatte, falsche Angaben gemacht habe und dessen Glaubwürdigkeit anzuzweifeln sei. Zudem widerrief Berger sein früheres Geständnis zu einem zentralen Teil der gegen ihn erhobenen Vorwürfe.

Doch das Kölner Landgericht wies diesen Antrag bereits im August 2025 als unzulässig zurück. Die nun folgende Beschwerde beim Oberlandesgericht stellte den letzten verbliebenen rechtlichen Weg dar, auf dem Berger noch auf eine Freilassung hoffen konnte. Das Gericht urteilte jedoch eindeutig: Die von Berger vorgebrachten Tatsachen und Beweismittel geben keinen Anlass für die Annahme, dass das ursprüngliche Bonner Urteil hätte anders ausfallen können.

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Zwei schwere Urteile mit langer Haftstrafe

Die juristische Laufbahn Bergers ist von schwerwiegenden Verurteilungen geprägt. Das Bonner Landgericht verurteilte ihn im Jahr 2022 wegen besonders schwerer Steuerhinterziehung in drei Fällen zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren. Kurz darauf folgte ein weiteres Urteil vom Landgericht Wiesbaden, das ihn zu zusätzlichen acht Jahren und drei Monaten Haft verurteilte. Beide Urteile wurden später vom Bundesgerichtshof bestätigt.

Berger gilt als einer der Wegbereiter der umstrittenen Cum-Ex-Geschäfte in Deutschland. Bei diesen Deals wurden Aktien mit und ohne Dividendenanspruch zwischen verschiedenen Investoren hin- und hergeschoben, was dazu führte, dass Finanzämter Steuern auf Dividenden erstatteten, die nie gezahlt worden waren. Der daraus entstandene Schaden für den deutschen Fiskus wird auf mindestens zehn Milliarden Euro geschätzt, was den Skandal zum größten Steuerbetrug der deutschen Geschichte macht.

Milliardenschaden und späte politische Reaktion

In der Hochphase zwischen 2006 und 2011 waren Cum-Ex-Geschäfte bei zahlreichen Banken weit verbreitet. Berger pries diese Konstruktionen bei Banken und vermögenden Kunden als rechtssichere Steueroptimierung an, beriet bei der Umsetzung und verdiente selbst Millionen daran. Erst 2012 reagierte die Politik mit einer Gesetzesänderung, und 2021 entschied der Bundesgerichtshof endgültig, dass Cum-Ex-Geschäfte als Steuerhinterziehung zu werten sind.

Nachdem Berger jahrelang als "Mr. Cum-Ex" in der Schweiz lebte und sich der deutschen Justiz entzog, wurde er 2022 nach Deutschland ausgeliefert. Seitdem verbüßt er seine Haftstrafe, ohne Aussicht auf baldige Entlassung. Das Kölner Oberlandesgericht betonte in seiner Entscheidung, dass die Wiederaufnahme des Verfahrens nun "endgültig abgelehnt" sei.

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