Bushido triumphiert im Millionen-Rechtsstreit gegen ehemaligen Geschäftspartner
Im langjährigen Rechtsstreit zwischen Rapper Bushido (47, bürgerlich Anis Ferchichi) und seinem ehemaligen Geschäftspartner Arafat Abou-Chaker (50) hat das Oberlandesgericht Brandenburg an der Havel heute ein wegweisendes Urteil gefällt. Wie aus Gerichtskreisen verlautet, entschieden die Richter zugunsten des Musikers in einem Verfahren um die Zwangsversteigerung gemeinsamer Immobilien.
3,68 Millionen Euro für Bushido freigegeben
Konkret geht es um die Freigabe von 3,68 Millionen Euro, die als Bushidos Anteil aus der Versteigerung zweier Villen am Zehlendorfer Damm in Kleinmachnow bei Berlin bei Gericht hinterlegt waren. Die luxuriösen Anwesen mit einer Gesamtfläche von über 16.600 Quadratmetern waren bereits im Jahr 2022 beim Amtsgericht Potsdam für etwa 7,4 Millionen Euro versteigert worden – der Käufer war damals Ahmed Abou-Chaker, der Sohn von Arafat Abou-Chaker.
Bushido hatte die Zwangsversteigerung der Immobilien ursprünglich beantragt, um die gemeinsame Eigentümergesellschaft aufzulösen. Nachdem das Landgericht vor vier Jahren bereits zu seinen Gunsten entschieden hatte, legte Arafat Abou-Chaker Berufung ein. Diese wurde nun vom Oberlandesgericht zurückgewiesen, wodurch das frühere Urlicht bestätigt und die Millionen-Summe für Bushido freigegeben wird.
Nicht der erste juristische Erfolg gegen den Ex-Partner
Dieser Prozesserfolg ist bereits der zweite bedeutende Sieg für Bushido in diesem Jahr gegen seinen ehemaligen Freund und Geschäftspartner. Bereits im Januar wies das Kammergericht Berlin eine Berufung von Arafat Abou-Chaker gegen ein Urteil des Landgerichts Berlin II zurück. In diesem Verfahren muss Abou-Chaker nun rund 1,78 Millionen Euro plus Zinsen an Bushido zahlen.
Kern dieser Auseinandersetzung war die Frage, ob zwischen den beiden tatsächlich ein rechtlich bindender Managementvertrag bestand oder ob ihre Vereinbarungen als sittenwidrig einzustufen sind. Das Landgericht Berlin II hatte bereits entschieden, dass die Absprachen nach § 138 BGB sittenwidrig und damit unwirksam waren. Das Kammergericht bestätigte diese Einschätzung und stellte fest, dass ein deutliches Ungleichgewicht zwischen Leistung und Gegenleistung vorlag und Bushidos künstlerische sowie wirtschaftliche Freiheiten erheblich eingeschränkt waren.
Von Freunden zu juristischen Gegnern
Die beiden Männer waren einst enge Freunde und Geschäftspartner, wie gemeinsame öffentliche Auftritte – etwa bei der Premiere des Kinofilms „Zeiten ändern dich“ im Jahr 2010 – dokumentieren. Aus dieser Verbindung ist mittlerweile eine Serie juristischer Auseinandersetzungen geworden, die Millionenbeträge umfassen und verschiedene Gerichte beschäftigen.
Mit den beiden aktuellen Urteilen hat Bushido nun in zentralen Streitpunkten rechtliche Klarheit erhalten. Die Freigabe der 3,68 Millionen Euro aus der Zwangsversteigerung sowie die Zahlungsverpflichtung über weitere 1,78 Millionen Euro markieren bedeutende Meilensteine in diesem komplexen Rechtsstreit, der die deutsche Musik- und Medienlandschaft seit Jahren beschäftigt.



