Nach der Bluttat von Mitte November 2025 in Bad Kleinen könnte der Fall bald vor dem Schweriner Landgericht verhandelt werden – allerdings nicht als Strafsache. Die Staatsanwaltschaft Schwerin hat gegen den Beschuldigten eine sogenannte Antragsschrift im Sicherungsverfahren beim Landgericht Schwerin eingereicht, teilte der Sprecher der Anklagebehörde, Jonas Krüger, auf Anfrage mit. Grund sei, dass der Beschuldigte die ihm vorgeworfene Tat nach dem Ergebnis der Ermittlungen im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen haben soll.
Landgericht prüft Zulassung des Antrags
Dem zum Tatzeitpunkt 37-Jährigen wird Totschlag vorgeworfen. Nach den Worten des Sprechers entscheidet das Landgericht nun über die Zulassung des Antrags und ob die Voraussetzungen für ein Sicherungsverfahren seiner Ansicht nach gegeben sind.
Das Sicherungsverfahren ist ein strafrechtliches Verfahren zur Anordnung von Maßregeln der Besserung und Sicherung, wenn ein Täter schuldunfähig oder verhandlungsunfähig ist. Statt einer Strafe wird etwa die dauerhafte Unterbringung in einer Psychiatrie zum Schutz der Allgemeinheit geprüft. Es wird ähnlich wie ein Strafverfahren vor Gericht verhandelt.
Hintergrund der Tat
Am Abend des 13. November 2025 wurde ein 31-jähriger Imbiss-Mitarbeiter in einem Döner-Imbiss erstochen. In Tatortnähe nahm die Polizei den 37-Jährigen fest. Schnell gab es Hinweise, dass der Tatverdächtige sich aufgrund einer psychischen Erkrankung während der Tat in einem Zustand der verminderten Schuldfähigkeit oder Schuldunfähigkeit befand. Für ihn wurde eine Unterbringung in einer Klinik für forensische Psychiatrie angeordnet.
Angriff erfolgte unvermittelt und ohne Vorwarnung
Die Tötung des türkischstämmigen Mannes hatte bundesweit für Entsetzen und Schlagzeilen gesorgt. Nachdem ihm dort geholfen worden war, soll der deutsche Beschuldigte sich im Lokal ein Messer geschnappt und ohne Vorwarnung auf den 31-Jährigen eingestochen haben, wie auch Videoaufnahmen aus einer Überwachungskamera nahelegen, die in die Öffentlichkeit gelangten. Nach der Tatwaffe wurde bislang vergeblich gesucht. Einen Tag nach dem Tod des 31-Jährigen am 13. November erinnerten direkt am Tatort Grabkerzen an das Opfer der Messerattacke in Bad Kleinen.



