AfD Sachsen wehrt sich mit Klage gegen Verfassungsschutz-Einstufung
Die sächsische AfD hat am 27. März 2026 Klage gegen das Landesamt für Verfassungsschutz vor dem Verwaltungsgericht Dresden erhoben. Ziel der Partei ist es, die Einstufung als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ zu kippen und dem Verfassungsschutz zu untersagen, den Landesverband weiterhin als solche zu behandeln und zu beobachten. Ein Gerichtssprecher bestätigte den Klageeingang, über den zunächst die „Freie Presse“ berichtete.
Partei fordert Offenlegung des Geheimgutachtens
Der sächsische AfD-Vorsitzende Jörg Urban kritisierte im Gespräch mit der „Freien Presse“ die Vorgehensweise des Verfassungsschutzes scharf. „Wir werden heute durch die Regierung in der Öffentlichkeit als Rechtsextremisten bezeichnet – auf Grundlage eines Geheimgutachtens, das den Bürgern vorenthalten wird“, erklärte Urban. Das Gutachten, das der Einstufung im Jahr 2023 zugrunde lag, wurde nicht vollständig veröffentlicht. Urban nannte die Vorwürfe gegen seine Partei „hanebüchen“.
Bisheriger Eilantrag scheiterte vor Gericht
Bereits zuvor hatte die AfD versucht, sich juristisch gegen die Einstufung zur Wehr zu setzen. Ein Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht Dresden blieb jedoch erfolglos. Auch die Beschwerde gegen diesen Beschluss wies das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Bautzen im Januar 2025 zurück. Die Richter sahen hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür, dass der AfD-Landesverband Bestrebungen verfolge, die gegen die Menschenwürde bestimmter Personengruppen und gegen das Demokratieprinzip gerichtet seien.
Verfassungsschutz muss nun Stellung nehmen
Mit der nun eingereichten Klage will die AfD erreichen, dass die bisherige Einordnung als rechtswidrig festgestellt wird. Der Verfassungsschutz hat nach Klageerhebung drei Monate Zeit, um eine ausführliche Stellungnahme abzugeben. Es handelt sich bereits um den zweiten juristischen Anlauf der Partei, nachdem der erste Versuch im Eilverfahren gescheitert war. Die AfD fordert konkret:
- Ein Verbot der Einstufung als gesichert rechtsextremistische Bestrebung
- Einstellung der Beobachtung und Behandlung durch den Verfassungsschutz
- Rechtswidrigkeitsfeststellung der bisherigen Einordnung
Der Ausgang des Verfahrens vor dem Verwaltungsgericht Dresden wird mit Spannung erwartet, da er grundsätzliche Fragen zum Umgang des Verfassungsschutzes mit politischen Parteien aufwirft.



