Sächsisches Polizeigesetz: Linke und Grüne äußern erhebliche Zweifel an Verfassungskonformität
Nur noch drei Monate bleiben für eine Einigung zum neuen sächsischen Polizeigesetz. In der Opposition herrscht weiterhin tiefgreifende Skepsis, während die Minderheitskoalition aus CDU und SPD die Novelle nicht alleine auf den Weg bringen kann. Nach einer sechsstündigen Expertenanhörung im Innenausschuss des Landtags haben insbesondere Linke und Grüne fundamentale Bedenken geäußert, ob das geplante Gesetz mit der Verfassung vereinbar ist.
Verfassungsrechtliche Bedenken beim Einsatz Künstlicher Intelligenz
Mehrere Sachverständige hätten während der Anhörung offene Zweifel an der Verfassungskonformität bestimmter Regelungen gehegt, erklärte Rico Gebhardt, innenpolitischer Sprecher der Linken. „Nach meiner Auffassung wäre zum Beispiel der biometrische Abgleich von Fotos mit wahllosen Massendaten aus dem Internet, wovon potenziell jeder Mensch auf der Welt betroffen sein könnte, verboten“, so Gebhardt wörtlich. Die geplanten KI-Einsätze stünden in klarem Widerspruch zu grundlegenden Freiheitsrechten.
Aus Sicht der Grünen droht dem Freistaat bei einer Verabschiedung ein weiteres verfassungswidriges Polizeigesetz. Valentin Lippmann, innenpolitischer Sprecher der Grünen-Fraktion, kritisierte scharf: „Das Innenministerium will diverse Rechtsgrundlagen für den Einsatz von KI schaffen, deren Konsequenzen noch niemand absehen kann.“ Er sprach von einem „Frontalangriff auf unsere Freiheit“, der in Teilen nicht praxistauglich sei. „Wenn teilweise nicht mal die anwesenden Sachverständigen aus Polizeikreisen beschreiben können, wie eine Vorschrift in der Anwendung aussehen würde, sollte der Innenminister aus seinen Überwachungsträumen endlich mal aufwachen“, fügte Lippmann hinzu.
CDU verteidigt Gesetzesentwurf als modernen Rechtsstaatsbeitrag
Zu einer gegensätzlichen Einschätzung kommt die CDU, die mit Armin Schuster den Innenminister stellt. Ronny Wähner, innenpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion, verteidigte den Entwurf als „tragfähige rechtliche Grundlage“. „Der Entwurf wird den hohen Anforderungen an einen modernen Rechtsstaat gerecht. Damit wird ein verantwortungsvoller Ausgleich zwischen effektiver Gefahrenabwehr und dem Schutz der Bürgerrechte gewährleistet“, betonte Wähner. Gleichzeitig räumte er ein, dass es in einzelnen Punkten noch fachliche Hinweise und unterschiedliche Bewertungen gebe, die man ernst nehme und prüfen werde.
Umstrittene Neuregelungen im Gesetzesentwurf
Die Neuregelung ist nach einer Entscheidung des sächsischen Verfassungsgerichtshofs vom Jahr 2024 bis Ende Juni erforderlich. Der Gesetzesentwurf von CDU und SPD sieht folgende umstrittene Maßnahmen vor:
- Einsatz von Künstlicher Intelligenz bei der Videoüberwachung von Kriminalitätsschwerpunkten
- Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) verschlüsselter Messengerdienste wie WhatsApp unter Richtervorbehalt
- Automatisierte Kennzeichenerkennung zur Ermittlung gestohlener Fahrzeuge
- Einsatz umstrittener Distanz-Elektroimpulsgeräte (Taser) als reguläres Einsatzmittel
- Regelungen zum Einsatz und zur Abwehr von Drohnen
Für die Verabschiedung der Gesetzesänderung ist die Minderheitskoalition von CDU und SPD dringend auf Stimmen aus der Opposition angewiesen. Die kontroverse Debatte zeigt, dass eine Einigung in den verbleibenden drei Monaten keineswegs gesichert ist, während verfassungsrechtliche Fragen weiterhin ungeklärt bleiben.



