Nach Teilerfolg der AfD: Bundesinnenministerium prüft Verfassungsschutz-Gutachten
Nach einem juristischen Teilerfolg der AfD gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz hat das Bundesinnenministerium unter Alexander Dobrindt (CSU) eine vertiefte Prüfung des umstrittenen Gutachtens eingeleitet. Dies bestätigte eine Sprecherin des Ministeriums gegenüber der Nachrichtenagentur dpa. Die Entscheidung folgt auf ein Urteil des Kölner Verwaltungsgerichts, das die Einstufung der AfD als gesichert rechtsextrem vorläufig gestoppt hat.
Gutachten zur AfD-Einstufung wurde nie fachlich überprüft
Das mehr als 1100 Seiten umfassende Gutachten, auf dem die Einstufung der AfD als gesichert rechtsextremistische Bestrebung im Mai 2025 basierte, wurde durch das Bundesinnenministerium bisher nicht fachlich geprüft. Die Sprecherin erklärte, dass das Dokument im April 2026 von der damaligen Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) erhalten wurde, jedoch zu diesem Zeitpunkt keine inhaltliche Überprüfung stattfand. „Eine fachliche Prüfung hat zu diesem Zeitpunkt nicht stattgefunden“, so die offizielle Stellungnahme.
Kölner Verwaltungsgericht stoppt vorläufige Einstufung
Die AfD hatte gegen die Einstufung durch den Verfassungsschutz geklagt. Das Kölner Verwaltungsgericht entschied am Donnerstag, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die Partei vorerst nicht als gesichert rechtsextrem einstufen und behandeln darf. Das Gericht erkannte zwar an, dass innerhalb der AfD gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebungen existieren, jedoch keine verfassungsfeindliche Grundtendenz für die gesamte Partei festgestellt werden kann. Eine endgültige Entscheidung in der Hauptsache steht noch aus.
Hintergrund und aktuelle Entwicklungen
Die Einstufung der AfD als gesichert rechtsextrem im vergangenen Jahr stützte sich auf das umfangreiche Gutachten, das Aussagen und Aktivitäten von AfD-Politikern dokumentierte. Der Verfassungsschutz hatte damals mitgeteilt, dass sich die Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen „zur Gewissheit verdichtet“ hätten. Parallel zu den juristischen Auseinandersetzungen wird die AfD derzeit von einer Verwandtenaffäre erschüttert, bei der zahlreiche Politiker Angehörige oder Bekannte von Parteikollegen angestellt haben sollen.
Das Bundesinnenministerium kündigte nun an, dass nach dem Gerichtsbeschluss eine detaillierte Prüfung des Gutachtens erfolgen soll. Diese Entwicklung markiert einen bedeutenden Schritt in der anhaltenden politischen und rechtlichen Debatte um die Einordnung der AfD im demokratischen Spektrum Deutschlands.



