Gericht zwingt Lindenberg zur Hallenvergabe an AfD trotz Höcke-Bedenken
Gericht: Lindenberg muss AfD Halle für Höcke-Veranstaltung geben

Gerichtsurteil: Lindenberg muss AfD Stadthalle für Höcke-Veranstaltung bereitstellen

Die Stadt Lindenberg im Allgäu ist verpflichtet, der AfD den Löwensaal für eine Wahlkampfveranstaltung am kommenden Sonntag zur Verfügung zu stellen, an der der thüringische AfD-Politiker Björn Höcke teilnehmen wird. Das Verwaltungsgericht in Augsburg hat in einem Eilverfahren entschieden, dass die Kommune die bereits erteilte Nutzungszusage nicht widerrufen darf. Geklagt hatte der AfD-Kreisverband Westallgäu-Lindau, nachdem die Stadt die Vergabe zurückgezogen hatte, als sie von Höckes geplanter Rede erfuhr.

Bedenken der Stadt und gerichtliche Abwägung

Die Stadt Lindenberg begründete ihren Widerruf damit, dass aufgrund von Höckes Anwesenheit strafbare, die NS-Diktatur billigende oder antisemitische Äußerungen zu erwarten seien. Sie verwies dabei auf zwei rechtskräftige Verurteilungen Höckes wegen der Verwendung einer verbotenen Parole der Nazi-Organisation SA. Die Richter des Verwaltungsgerichts räumten ein, dass diese Bedenken nachvollziehbar sind, betonten jedoch das strenge Gleichbehandlungsgebot für nicht verbotene Parteien bei der Nutzung öffentlicher Einrichtungen.

Das Gericht stellte klar, dass die Argumente der Stadtverwaltung nicht ausreichten, um einen vollständigen Widerruf zu rechtfertigen. Es hätte der Behörde als milderes Mittel ein Redeverbot für Höcke zur Verfügung gestanden, sodass der Widerruf als unverhältnismäßig eingestuft wurde. Diese Entscheidung unterstreicht die hohen Hürden, die Kommunen bei der Einschränkung von Parteiveranstaltungen überwinden müssen.

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Rechtliche und politische Implikationen

Die Stadt Lindenberg hat nun die Möglichkeit, gegen das Urteil beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München vorzugehen. Bislang hat die Verwaltung keine Stellungnahme dazu abgegeben. Offiziell plant die AfD, bei der Veranstaltung ihre Kandidaten für die Kommunalwahl am 8. März vorzustellen, wobei Höcke als Redner angekündigt ist.

Gleichzeitig haben Gegner der AfD für Sonntag begleitende Kundgebungen und einen Demonstrationszug angekündigt, bei dem mindestens 2000 Menschen erwartet werden. Dies deutet auf eine angespannte Atmosphäre hin, die die Veranstaltung begleiten könnte. Das Urteil wirft grundsätzliche Fragen zur Balance zwischen Sicherheitsbedenken und dem Recht auf politische Versammlungsfreiheit auf.

Insgesamt zeigt dieser Fall, wie Gerichte in Deutschland das Prinzip der Gleichbehandlung von Parteien auch in kontroversen Fällen durchsetzen, selbst wenn dies zu öffentlichen Debatten über Grenzen der Meinungsfreiheit führt. Die Entscheidung könnte Präzedenzcharakter für ähnliche Konflikte in anderen Kommunen haben.

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