Dobrindt ordnet Tiefenprüfung für AfD-Gutachten nach Gerichtsbeschluss an
Dobrindt: Tiefenprüfung für AfD-Gutachten nach Urteil

Neue Prüfung für umstrittenes AfD-Gutachten angeordnet

Erste konkrete Konsequenz aus dem jüngsten Gerichtsurteil zur Einstufung der AfD durch den Verfassungsschutz: Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat eine vertiefte Überprüfung des umstrittenen Gutachtens angeordnet, das seine Vorgängerin Nancy Faeser (SPD) ungeprüft übernommen hatte.

Gericht stoppt vorläufige Einstufung

Das Verwaltungsgericht Köln hatte dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) am Donnerstag vorläufig untersagt, die AfD weiterhin als „gesichert rechtsextremistisch“ einzustufen. Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass das zugrundeliegende Gutachten diese Bewertung nicht hinreichend belege.

Eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums bestätigte am Freitagnachmittag auf Nachfrage: „Im Zuge der Befassung mit dem Beschluss des Verwaltungsgerichtes Köln wird das Ministerium eine vertiefte Prüfung des Gutachtens vornehmen.“

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Oberflächliche Erstprüfung bei Ministerwechsel

Nach Informationen aus Regierungskreisen hatte im Zuge des Wechsels von Faeser zu Dobrindt im Innenministerium zunächst nur eine oberflächliche Prüfung in der zuständigen Fachabteilung stattgefunden. Die nun angeordnete Tiefenprüfung soll deutlich umfassender ausfallen und alle rechtlichen sowie inhaltlichen Aspekte des Gutachtens beleuchten.

Das ursprüngliche Gutachten war unter der Amtszeit von Nancy Faeser erstellt worden und bildete die Grundlage für die umstrittene Einstufung der AfD als rechtsextremistische Verdachtsfallpartei. Diese Klassifizierung hatte zu erheblichen politischen und rechtlichen Auseinandersetzungen geführt.

Politische Reaktionen erwartet

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln und die nun folgende vertiefte Prüfung durch das Innenministerium werden in der politischen Landschaft mit Spannung erwartet. Die AfD selbst hatte die Einstufung durch den Verfassungsschutz stets als politisch motiviert kritisiert und mehrfach rechtlich dagegen vorgegangen.

Experten verweisen darauf, dass die endgültige gerichtliche Entscheidung in dieser grundsätzlichen Frage noch aussteht. Die vorläufige Anordnung des Kölner Gerichts zeigt jedoch bereits jetzt, dass erhebliche rechtliche Zweifel an der bisherigen Praxis bestehen.

Das Bundesinnenministerium will nach Abschluss der vertieften Prüfung eine fundierte Entscheidung über den weiteren Umgang mit dem Gutachten treffen. Die Ergebnisse der Untersuchung könnten weitreichende Konsequenzen für den Umgang des Staates mit der AfD haben.

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