„Kufiya“-Aktivisten umgehen Demonstrationsverbot mit Mahnwache in Buchenwald
Aktivisten umgehen Demonstrationsverbot in Buchenwald

„Kufiya“-Aktivisten umgehen Demonstrationsverbot mit Mahnwache in Buchenwald

Die umstrittene Kampagne „Kufiyas in Buchenwald“ hat nach eigenen Angaben bereits am Samstag eine Mahnwache auf dem Gelände der KZ-Gedenkstätte bei Weimar abgehalten, obwohl ein Gerichtsbeschluss dies für den heutigen Tag untersagt hatte. Auf einem Video der linksradikalen propalästinensischen Gruppe sind mehrere Menschen zu sehen, die unter anderem T-Shirts mit der Aufschrift „From Buchenwald to Gaza - From Resistance to Liberation“ („Von Buchenwald nach Gaza - Vom Widerstand zur Befreiung“) tragen.

Gedenkstättenstiftung kritisiert Vergleich mit Gaza

Ein Sprecher der Gedenkstättenstiftung äußerte sich scharf zu der Aktion: „Sie haben genau das getan, weswegen ihnen untersagt wurde aufs Gelände zu kommen - nämlich Buchenwald mit Gaza verglichen“. An diesem Wochenende wird der Befreiung des Konzentrationslagers vor 81 Jahren gedacht, was die Situation zusätzlich emotional auflädt. Der Polizei liegt zu dem Vorfall laut einer Sprecherin noch nichts vor, doch es gab Berichte, dass am Samstag jemand auf dem Parkplatz der Gedenkstätte kurz ein Palästinensertuch („Kufiya“) in die Luft gehalten habe.

Ursprüngliche Kundgebung am Theaterplatz abgesagt

Die Gruppe „Kufiyas in Buchenwald“ hatte ursprünglich für den Gedenktag einen Protest vor der Gedenkstätte angekündigt, was heftige Kritik auslöste. Das Verwaltungsgericht Weimar untersagte daraufhin die Kundgebung an dem Gelände und wies stattdessen den Theaterplatz in Weimar als alternativen Ort zu. Am Sonntag war am Theaterplatz jedoch niemand vor Ort, wie ein dpa-Reporter beobachtete. Auf der Instagram-Seite der Gruppe hieß es: „Es findet heute keine Mahnwache von unserer Kampagne statt, weder am Theaterplatz in Weimar noch anderswo.“

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Die Aktivisten haben somit einen anderen Weg gefunden, um ihre Botschaft zu verbreiten, indem sie die Mahnwache bereits am Samstag durchführten und damit das gerichtliche Verbot umgingen. Diese Vorgehensweise wirft Fragen zur Durchsetzbarkeit von Demonstrationsbeschränkungen an historisch sensiblen Orten auf und sorgt für kontroverse Diskussionen über die Grenzen des Protests in Gedenkstätten.

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