Die Informationsfreiheitsbeauftragten von Bund und Ländern erheben schwere Vorwürfe gegen die Bundesregierung. In einer gemeinsamen Stellungnahme bezeichnen sie die geplanten Änderungen des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) als „Generalangriff auf die Informationsfreiheit“. Die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten (IFK) spricht von einem „Kahlschlag“ beim Zugang zu Behördeninformationen, wie der rheinland-pfälzische Beauftragte Dieter Kugelmann mitteilte.
Geplante Einschränkungen beim Informationszugang
Das IFG gilt seit 2006 und gewährt grundsätzlich jedem Bürger das Recht, ohne Angabe von Gründen amtliche Informationen von Bundesbehörden anzufordern. Die Bundesregierung plant nun, den Kreis der Antragsberechtigten einzuschränken. Künftig soll nicht mehr jeder ohne besonderen Grund Auskünfte verlangen können. Zudem sollen ganze Bereiche vom Informationszugang ausgenommen werden.
Die IFK kritisiert diesen Kurswechsel scharf. „Es besteht daher gar kein Bedarf, darüber hinaus ganze Bereiche vom Informationszugang auszunehmen. Hier nutzt die Bundesregierung den Verweis auf die Sicherheit lediglich als Vorwand für nicht nachvollziehbare und nicht begründbare Beschränkungen der Informationsfreiheit“, heißt es in der Stellungnahme.
Sicherheitsargumente als Vorwand?
Die Beauftragten weisen den Verweis auf Sicherheitsinteressen entschieden zurück. Die aktuellen Herausforderungen rechtfertigten solche Einschnitte nicht. „Pauschale Geheimhaltung stärkt den Staat nicht“, betont die IFK. Vielmehr führe sie zu einem Vertrauensverlust in staatliches Handeln.
Besonders scharf kritisieren die Beauftragten die geplante Einschränkung des Antragsrechts ohne Grund. „Dies käme einem Generalangriff auf die Informationsfreiheit gleich“, so die IFK. Der Zugang zu Informationen sei ein zentrales Element einer demokratischen Gesellschaft und dürfe nicht ohne triftigen Grund eingeschränkt werden.
Widerspruch zum Koalitionsvertrag
Die IFK erinnert die Bundesregierung an ihre eigenen Versprechen im Koalitionsvertrag. Dort war vereinbart, mehr Transparenz und Offenheit zu schaffen. Die geplante Reform laufe diesem Ziel diametral entgegen. Die Beauftragten fordern, dass die Reform dafür sorgen müsse, dass „Transparenz und Nachvollziehbarkeit staatlichen Handelns nicht behindert, sondern erhöht“ werden.
„Die Bundesregierung sollte den eingeschlagenen Weg der Transparenz fortsetzen und nicht umkehren“, appelliert Kugelmann. Die IFK sei bereit, an einer konstruktiven Reform mitzuarbeiten, die die Informationsfreiheit stärke.
Breite Kritik aus Opposition und Zivilgesellschaft
Mit ihrer Kritik stehen die Informationsfreiheitsbeauftragten nicht allein. Auch Oppositionspolitiker und Transparenz-Initiativen laufen Sturm gegen die geplanten Änderungen. Sie befürchten einen massiven Rückschritt für die Bürgerrechte und eine Aushöhlung des Informationsfreiheitsgesetzes.
Die Bundesregierung muss nun entscheiden, ob sie an ihren Plänen festhält oder auf die massive Kritik reagiert. Die IFK appelliert an die Verantwortlichen, die Informationsfreiheit nicht zu opfern, sondern zu bewahren und auszubauen.



