Bundestags-Experten bewerten USA-Israel-Krieg gegen Iran als Völkerrechtsverstoß
Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestags haben in einem aktuellen Gutachten die militärischen Angriffe der Vereinigten Staaten und Israels gegen den Iran als eindeutigen Verstoß gegen das Völkerrecht eingestuft. Die Parlamentsexperten kommen zu dem Schluss, dass die Kriegshandlungen gegen das in der UN-Charta verankerte Gewaltverbot verstoßen, da sie weder durch das Recht auf Selbstverteidigung gedeckt noch vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen autorisiert wurden.
Deutschlands mögliche Verantwortung als Beihilfe
In ihrer zwölfseitigen rechtlichen Analyse gehen die Wissenschaftler der kritischen Frage nach, ob Deutschland durch die mögliche Nutzung von Militärbasen auf seinem Territorium – insbesondere dem US-Luftwaffenstützpunkt Ramstein – zur Beihilfe an diesem Völkerrechtsverstoß wird. Die Experten kommen zu dem ernüchternden Ergebnis, dass eine solche Verantwortung Deutschlands „vorbehaltlich der konkreten Umstände der Nutzung jedenfalls nicht ausgeschlossen ist“.
Die Nutzung des Luftwaffenstützpunkts Ramstein für die Angriffe gegen den Iran ist allerdings nicht vollständig geklärt. Der wichtige Militärstützpunkt in Rheinland-Pfalz gilt als zentrales Drehkreuz für die US-Streitkräfte in Europa, dem Nahen Osten und Afrika. Während die generelle Funktion der Basis bekannt ist, bleiben Details über ihre direkte Beteiligung an Kampfhandlungen gegen den Iran unklar.
Unterschiedliche Haltung europäischer Staaten
Im Gegensatz zur deutschen Position hatte Spanien bereits zu Beginn des Konflikts die Nutzung zweier US-Militärbasen in Andalusien für Angriffe auf den Iran untersagt. Die Bundesregierung hingegen hat von ähnlichen Restriktionen für die US-Luftwaffenstützpunkte Ramstein und Spangdahlem in Rheinland-Pfalz abgesehen.
Regierungssprecher Stefan Kornelius begründete diese Entscheidung Anfang März mit den bestehenden völkerrechtlichen Vereinbarungen: „Die Nutzung der Militärbasen in Deutschland unterliegt rechtlichen Verabredungen beziehungsweise Verträgen, die völkerrechtlichen Bestand haben, die sich auch im Rahmen unserer Rechtsordnung bewegen. Deswegen werden wir sie nicht einschränken.“
Hintergrund des Gutachtens
Das rechtliche Gutachten wurde von Abgeordneten der Linksfraktion im Bundestag in Auftrag gegeben und liegt der Deutschen Presse-Agentur vor. Zuvor hatte bereits die „Berliner Zeitung“ über die brisanten Inhalte berichtet. Die Wissenschaftlichen Dienste des Parlaments vertreten in ihrer Bewertung die „herrschende Ansicht“ unter internationalen Völkerrechtsexperten, die den Krieg gegen den Iran als Verstoß gegen fundamentale Prinzipien des internationalen Rechts betrachten.
Die Analyse der Bundestagsexperten wirft nicht nur rechtliche Fragen auf, sondern hat auch politische Implikationen für die deutsche Außen- und Sicherheitspolitik. Die mögliche Verantwortung Deutschlands für Beihilfe zu Völkerrechtsverstößen durch die Bereitstellung militärischer Infrastruktur stellt die Bundesregierung vor komplexe diplomatische und rechtliche Herausforderungen.



