Bundesarchiv muss Merkel-Stasi-Unterlagen nicht herausgeben
Bei der historischen Aufarbeitung der DDR-Vergangenheit liefern die Akten der Staatssicherheit oft entscheidende Hinweise und wertvolle Informationen. Allerdings sind diese sensiblen Dokumente nicht für jeden und auch nicht in allen Fällen zugänglich. Diesen wichtigen Grundsatz haben Richter nun in einem aktuellen Urteil erneut unterstrichen und bekräftigt.
Klage eines Sachbuchautors abgewiesen
Ein Berliner Autor kann nach einem aktuellen Urteil nicht die Herausgabe sämtlicher Stasi-Unterlagen zur ehemaligen Bundeskanzlerin Angela Merkel verlangen. Das Verwaltungsgericht Berlin wies die Klage des Mannes gegen das Bundesarchiv vollständig ab, wie amtlich mitgeteilt wurde. Der Kläger habe keinerlei rechtlichen Anspruch auf die Herausgabe von Informationen nach dem strengen Stasi-Unterlagen-Gesetz.
Nach den vorliegenden Angaben wollte der Sachbuchautor die geheimen Unterlagen für die geplante Veröffentlichung eines umfangreichen Werks zum komplexen Zusammenspiel verschiedener Institutionen der DDR nutzen. Dazu zählten insbesondere die gefürchtete Geheimpolizei Staatssicherheit (Stasi), die alleinregierende Staatspartei SED, die massenhafte Jugendorganisation FDJ sowie weitere staatliche Organe. Das Bundesarchiv bestreitet jedoch entschieden die Existenz sogenannter „herausgabefähiger Unterlagen“ zu Angela Merkel. Auch aus ausführlicher Sicht des zuständigen Gerichts liegen im konkreten Fall der früheren Kanzlerin nicht die notwendigen rechtlichen Voraussetzungen für eine Herausgabe der gewünschten Dokumente vor.
Keine Hinweise auf gezielte Stasi-Begünstigung
Die Richter führten in ihrer ausführlichen Begründung präzise aus, dass es keinerlei Anhaltspunkte oder belastbare Indizien dafür gebe, dass die Staatssicherheit Angela Merkel jemals zielgerichtet begünstigt oder gefördert habe. Zudem sei sie im maßgeblichen Zeitraum der operativen Tätigkeit der Stasi noch keine anerkannte Person der Zeitgeschichte oder gar Amtsträgerin gewesen, betonten die Juristen nachdrücklich.
Als Angela Merkel im historischen Wendejahr 1990 zunächst Pressesprecherin des oppositionellen Demokratischen Aufbruchs und später stellvertretende Regierungssprecherin der DDR wurde, befand sich die Stasi bereits in der entscheidenden Abwicklungsphase und war nicht mehr operativ tätig. Gegen das fundierte Urteil kann beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg noch ein formeller Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt werden, was rechtliche Konsequenzen hätte.
Strenge Regelungen des Stasi-Unterlagen-Gesetzes
Das spezielle Stasi-Unterlagen-Gesetz ermöglicht ausschließlich verschiedenen definierten Personengruppen den kontrollierten Zugang zu den historisch wertvollen Unterlagen. Neben direkt Betroffenen können unter strengen Voraussetzungen auch Journalisten, anerkannte Historiker und bestimmte Behörden einen begrenzten Einblick nehmen. Dabei gilt es stets sorgfältig zwischen den geschützten Persönlichkeitsrechten der Betroffenen und dem legitimen öffentlichen Interesse an Aufklärung abzuwägen.
Eine wesentliche und entscheidende Rolle spielt dabei die Frage, ob eine Person nachweislich Stasi-Mitarbeiter war, eine bedeutende Person der Zeitgeschichte darstellt oder ein öffentliches Amt bekleidet hat. Diese differenzierte Abwägung schützt sowohl die Privatsphäre als auch die historische Forschung.



