AfD-Politiker Moosdorf muss sich wegen Hitlergruß-Vorwurfs vor Gericht verantworten
Der sächsische AfD-Bundestagsabgeordnete Matthias Moosdorf steht wegen des Vorwurfs, im Deutschen Bundestag den verbotenen Hitlergruß gezeigt zu haben, nun vor Gericht. Die Berliner Staatsanwaltschaft hat die Anklage wegen des Verwenders verfassungswidriger Kennzeichen zugelassen, wie eine Sprecherin der Berliner Strafgerichte bestätigte. Der Prozess wird vor der Staatsschutzkammer des Landgerichts Berlin stattfinden, wobei die genauen Verhandlungstermine noch abgestimmt werden müssen.
Der konkrete Vorwurf und die Reaktion des Abgeordneten
Konkret wird Moosdorf vorgeworfen, am 22. Juni 2023 während einer laufenden Bundestagssitzung im Bereich der Garderobe am Ostzugang des Reichstagsgebäudes einen Parteikollegen mit der verfassungsfeindlichen Geste begrüßt zu haben. Der Abgeordnete soll dabei angeblich sogar die Hacken zusammengeschlagen haben, was den Vorfall besonders gravierend erscheinen lässt.
Matthias Moosdorf weist die Vorwürfe entschieden zurück und spricht in einem Interview mit dem Politico-Podcast Inside AfD von einem politischen Rufmordversuch. Bereits im Dezember, als die Anklage erhoben wurde, hatte er die Anschuldigungen als absurd bezeichnet. Der Politiker betont, dass die 200 Seiten starke Akte lediglich auf den Aussagen einer ehemaligen SPD-Abgeordneten basiere, während alle unmittelbaren Zeugen die Darstellung der Anzeige verneint hätten.
Immunitätsaufhebung und besondere Bedeutung des Falls
Der Bundestag hatte die Immunität des Abgeordneten bereits im Oktober 2025 aufgehoben, was eine zentrale Voraussetzung für das nun anstehende Gerichtsverfahren darstellt. Ursprünglich war die Anklage beim Amtsgericht Tiergarten eingereicht worden, doch aufgrund der besonderen Bedeutung des Falls – sowohl wegen des mutmaßlichen Tatorts im Bundestag als auch der herausgehobenen Stellung des Angeklagten – wird der Prozess nun vor dem Landgericht verhandelt.
Hintergrund des Abgeordneten und frühere Kontroversen
Matthias Moosdorf, ehemaliger Musiker und Hochschullehrer, gehört dem Deutschen Bundestag seit dem Jahr 2021 an. Er konnte sowohl 2021 als auch 2025 im sächsischen Wahlkreis Zwickau das Direktmandat erringen und vertritt dort die Interessen seiner Wähler. Innerhalb der AfD-Fraktion sorgte der Politiker bereits im vergangenen Jahr für Aufsehen, als er nach einer nicht genehmigten Reise nach Russland ein fraktionsinternes Ordnungsgeld in Höhe von 2.000 Euro zahlen musste. Moosdorf hatte zuvor als außenpolitischer Sprecher der Fraktion fungiert, was die Russlandreise besonders brisant erscheinen ließ.
Die Zulassung der Anklage erfolgte mit Beschluss vom 17. März, wie die Gerichtssprecherin mitteilte. Dieser Schritt markiert einen bedeutenden Moment in der jüngeren Parlamentsgeschichte, da selten ein amtierender Bundestagsabgeordneder wegen solcher Vorwürfe vor Gericht stehen muss. Die politischen Implikationen dieses Verfahrens werden sowohl für die AfD als auch für das Ansehen des Parlaments insgesamt von großer Bedeutung sein.



