Saarland führt Gottesbezug in Verfassung ein
Das Saarland hat als letztes deutsches Bundesland eine Präambel mit einem Gottesbezug in seine Verfassung aufgenommen. Der Landtag in Saarbrücken stimmte mit 46 Ja- und drei Neinstimmen für die neue Präambel, wie die Katholische Nachrichten-Agentur (KNA) berichtete. Bislang war das Saarland das einzige Bundesland ohne ein solches Vorwort.
Inhalt der neuen Präambel
Die neue Präambel beginnt mit den Worten: „Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, auf der Grundlage des religiösen und humanistischen Erbes, hat sich das Saarland durch seinen frei gewählten Landtag diese Verfassung gegeben.“ Damit ist erstmals seit dem Beitritt des Saarlandes zur Bundesrepublik Deutschland im Jahr 1957 ein Gottesbezug in der saarländischen Verfassung verankert. Der Entwurf stammt von den Fraktionen der SPD und CDU.
CDU-Fraktionsvorsitzender Stephan Toscani erklärte: „Diese Formulierung verbindet den Gottesbezug mit dem humanistischen Erbe. Sie schließt Gläubige wie Nichtgläubige ein.“ Vertreter der großen Weltreligionen hätten die Formulierung gemeinsam in einer parlamentarischen Anhörung erarbeitet. Es gehe um die moralische Rückbindung staatlichen Handelns. SPD-Fraktionschef Ulrich Commerçon ergänzte: „Für mich als evangelischer Christ ist immer völlig klar gewesen: Gott und die Menschenrechte, die gehören untrennbar zusammen.“ Neben dem Gottesbezug betont die Präambel auch die Verpflichtung zur deutsch-französischen Freundschaft.
Kritik an der Entscheidung
Nicht alle sind mit der neuen Formulierung einverstanden. Die FDP-Fraktion äußerte bereits im Vorfeld Kritik. Landesvorsitzende Angelika Hießerich-Peter bezeichnete Religion gegenüber dem Saarländischen Rundfunk als Privatsache und hält den „Gottesbezug für absolut fehl am Platz“. Auch die Spitzenkandidatin der Grünen, Anne Lahoda, nannte den Gottesbezug „überflüssig“ und hatte vorgeschlagen, die Frage per Volksentscheid zu klären.
Weitere Verfassungsänderungen
Neben der neuen Präambel beschloss der Landtag am Mittwoch weitere Verfassungsänderungen. Der Schutz jüdischen Lebens und jüdischer Kultur sowie der Kampf gegen Antisemitismus und Antiziganismus wurden als Staatsziele aufgenommen. Zudem wurde das Verfahren zur Wahl der Richter am Verfassungsgerichtshof geändert, um das Gericht vor Blockaden durch extreme oder demokratiefeindliche Parteien zu schützen.
Mit dieser Entscheidung hat das Saarland als letztes Bundesland einen Gottesbezug in seiner Verfassung. Im Grundgesetz und in den Verfassungen der anderen 15 Bundesländer ist eine ähnliche Formulierung bereits verankert.



