Koalition untersagt Verstaatlichung von Wohnraum per Bundesgesetz
Koalition untersagt Verstaatlichung von Wohnraum

Die Bundesregierung bringt eine Regelung auf den Weg, die die Verstaatlichung von Wohnraum auf Länderebene untersagt, wie sie die „Initiative Deutsche Wohnen & Co enteignen“ (DWE) für Berlin fordert. Darauf hat sich der Koalitionsausschuss von Union und SPD in der Nacht auf Donnerstag verständigt.

Bundesgesetz gegen Vergesellschaftung

„Um den privaten Wohnungsbau nicht zu gefährden, wird durch Bundesgesetz geregelt, dass die Verstaatlichung privater Mietwohnungsbestände durch Vergesellschaftungsgesetze auf Landesebene nicht mehr möglich ist“, heißt es in dem Beschluss. Kanzler Friedrich Merz (CDU) sagte am Donnerstagvormittag: „Wir beseitigen damit eine Unsicherheit.“ Das Thema habe auch international große Aufmerksamkeit gefunden, „im negativen Sinne“, so Merz mit Blick auf verunsicherte Investoren.

Hubertz: Vergesellschaftungen schaffen keinen Wohnraum

Bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD) hatte sich bereits vor knapp zwei Wochen gegen die Berliner Pläne gestellt. „Alleine die Debatte, die wir im Moment erleben, stiftet Verunsicherung im Wohnungsbau“, sagte sie dem Tagesspiegel. „Vergesellschaftungen schaffen keinen neuen Wohnraum.“ Die Landesbauministerkonferenz hatte die Ministerin am 11. Juni per Mehrheitsbeschluss aufgefordert, „gesetzliche Maßnahmen zu prüfen und zu ergreifen, um den Wert von Investitionen auf dem Wohnungsmarkt nachhaltig zu schützen“.

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Hintergrund: Berliner Volksentscheid

Der schwarz-rote Senat in Berlin hat den entsprechenden Volksentscheid aus dem Jahr 2021 nicht umgesetzt. Linke und Grüne haben jedoch erklärt, dies bei einer Regierungsbeteiligung nach der Abgeordnetenhauswahl im September nachholen zu wollen. Zudem will die DWE-Initiative erneut einen Volksentscheid auf den Weg bringen und dieses Mal von den Wählern direkt ein entsprechendes Vergesellschaftungsgesetz beschließen lassen.

Staatliche Wohnungsbaugesellschaft geplant

Allein auf den Markt will die Koalition aus Union und SPD aber nicht setzen. „Es wird eine Wohnungsbaugesellschaft für bezahlbares Wohnen (WBG) errichtet“, heißt es in dem Beschluss des Koalitionsausschusses weiter. „Ziel ist es, vermehrt Wohnungen im bezahlbaren Preissegment zu bauen, wo der Wohnungsmarkt auf Dauer nicht ausreichend bezahlbaren Wohnraum bereitstellt.“ Die WBG solle dabei „den sozialen Wohnungsbau sowie den industriellen Hochlauf seriellen Bauens unterstützen und insbesondere in Regionen mit nachgewiesenem Wohnungsmangel tätig werden“.

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