Gericht erklärt millionenschwere AfD-Spende aus Österreich für illegal
Gericht erklärt millionenschwere AfD-Spende aus Österreich für illegal

Das Berliner Verwaltungsgericht hat die Unrechtmäßigkeit einer 2,35 Millionen Euro schweren Spende an die AfD bestätigt. Die Zuwendung, die im Bundestagswahlkampf 2025 für eine Plakatkampagne verwendet wurde, sei unzulässig gewesen, da der wahre Spender nicht feststellbar war, so Gerichtspräsidentin Erna Viktoria Xalter.

Laut Gesetz dürfen Parteien Spenden über 500 Euro nicht annehmen, wenn die Herkunft unklar ist. Die AfD hatte angegeben, dass der Österreicher Gerhard Dingler die Kampagne finanziert habe. Das Gericht sieht jedoch Hinweise, dass Dingler als Strohmann für den Milliardär Henning Conle handelte. Conle hatte kurz vor der Spende 2,6 Millionen Euro an Dingler überwiesen.

Conle, ein Immobilienmilliardär mit Wohnsitzen in Zürich und London, soll bereits in der Vergangenheit die AfD illegal unterstützt haben. 2019 stand er im Verdacht, eine verdeckte Spende von 150.000 Schweizer Franken an den Kreisverband von Alice Weidel getätigt zu haben. Die AfD hatte die 2,35 Millionen Euro vorsorglich bei der Bundestagsverwaltung hinterlegt, nachdem Medien über die mutmaßliche Strohmann-Konstruktion berichtet hatten.

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Die Partei klagte auf Rückzahlung, doch das Gericht wies die Klage ab. Die AfD kann Berufung einlegen. Conle ließ Anfragen des SPIEGEL unbeantwortet, während Weidel Fragen zu möglichen Kontakten mit dem Milliardär auswich.

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