CDU-Kooperation mit AfD in Biebesheim: Parteiausschluss droht
CDU-Kooperation mit AfD: Parteiausschluss droht

In der hessischen Gemeinde Biebesheim am Rhein sorgt eine umstrittene Zusammenarbeit zwischen der CDU und der AfD für politische Turbulenzen. Mehreren CDU-Gemeindevertretern droht nun der Ausschluss aus ihrer Partei, nachdem sie der AfD zu einem Sitz im Gemeindevorstand verholfen haben sollen. Das Verfahren sei bereits eingeleitet worden, bestätigte Michael Trock, CDU-Kreisgeschäftsführer des Landkreises Groß-Gerau.

Hintergrund der Affäre

Bei der Kommunalwahl im März 2026 trat die AfD erstmals in Biebesheim an und erzielte auf Anhieb 20,1 Prozent der Stimmen. Damit wurde sie nach der SPD (27 Prozent) und der CDU (26,7 Prozent) drittstärkste Kraft im Gemeindeparlament. Aufgrund des knappen Ergebnisses verfügen SPD und CDU jeweils über acht Sitze in der Gemeindevertretung.

Der Eklat ereignete sich Medienberichten zufolge während der konstituierenden Sitzung der Gemeindevertretung am vergangenen Donnerstagabend. SPD, Grüne und Freie Wähler hatten eine gemeinsame Liste für den Gemeindevorstand vorgelegt. CDU und AfD brachten zunächst jeweils eigene Listen ein. Die CDU forderte einen Kandidaten aus den eigenen Reihen als Ersten Beigeordneten. Auf ihre Liste setzte sie auch Kandidaten anderer Fraktionen, ohne deren vorherige Zustimmung einzuholen. Dies wurde kritisiert, woraufhin die Sitzung unterbrochen wurde. Überraschend legte die CDU dann eine gemeinsame Liste mit der AfD vor und sicherte der Partei damit einen Sitz im Gemeindevorstand.

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Zum Ersten Beigeordneten wurde schließlich Kai Hammann (SPD) gewählt. Dem Gemeindevorstand gehören zudem Walter Götz (SPD), Christoph Emmer und Hans Böttiger (beide CDU), Klaus Götz (Freie Wähler) und Christine Meister (Grüne) an. Über die gemeinsame CDU-AfD-Liste zog auch AfD-Kandidat Bernd Kahnert in den Gemeindevorstand ein.

Reaktionen der CDU

Der CDU-Kreisvorstand Groß-Gerau erklärte in einer Mitteilung, das „offensichtlich spontane Verhalten“ einiger Mitglieder der CDU-Fraktion in Biebesheim sei unabgestimmt gewesen und werde unmittelbare Konsequenzen haben. Neben einem möglichen Parteiausschluss kämen grundsätzlich auch Verwarnung, Verweis, die Enthebung von Parteiämtern oder die Aberkennung der Fähigkeit zur Bekleidung von Parteiämtern auf Zeit in Frage, sagte CDU-Kreisgeschäftsführer Michael Trock. „Das ist mehr oder weniger ein sehr formaler Akt“, so Trock. In den kommenden Tagen werde man mit allen Mitgliedern der CDU-Fraktion in der Biebesheimer Gemeindevertretung sprechen. „Und dann schauen, ob und wer und wie es dann zu einem eventuellen Parteiausschluss kommt oder ob vielleicht auch einfach andere Maßnahmen ergriffen werden.“

In der Mitteilung heißt es weiter: „Wir haben einen glasklaren Unvereinbarkeitsbeschluss aus dem Jahr 2018, der vor dem Hintergrund der Ermordung von Dr. Walter Lübcke 2020 noch einmal bekräftigt wurde. Dieser Beschluss ist nicht diskutabel.“ Und: „Das gemeinsame Einreichen von Listen stellt eine Zusammenarbeit mit der AfD dar. Das wird von uns nicht geduldet.“

Unterstützung für diese harte Linie kommt von Hessens CDU-Generalsekretär Leopold Born. „Es ist richtig, dass vor Ort unmittelbar und konsequent gehandelt wird. Grundlage ist der Unvereinbarkeitsbeschluss der CDU Deutschlands“, erklärte Born auf Anfrage der Nachrichtenagentur dpa.

Der Vorfall in Biebesheim ist ein weiteres Beispiel für die schwierige Abgrenzung der Union zur AfD auf kommunaler Ebene. Während die Bundespartei eine strikte Brandmauer fordert, kommt es lokal immer wieder zu Kooperationen, die parteiinterne Konflikte auslösen.

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