Die schwarz-rote Koalition aus Union und SPD hat sich auf eine umfassende Reform der Einkommensteuer geeinigt. Das Entlastungsvolumen soll rund zehn Milliarden Euro pro Jahr betragen, wie aus einem Beschlusspapier hervorgeht. Profitieren sollen vor allem kleine und mittlere Einkommen, wobei die Entlastung für Familien mit Kindern am stärksten ausfällt. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) sprach von einem „großen Sprung“ angesichts der angespannten Staatsfinanzen. Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) betonte, die Menschen sollten in anstrengenden Zeiten am Ende des Jahres etwas mehr Geld in der Tasche haben.
Kernpunkte der Reform: Grundfreibetrag und Spitzensteuersatz
Ein zentraler Bestandteil der Reform ist die Anhebung des Grundfreibetrags, also des Teils des Einkommens, der nicht besteuert wird. Dieser liegt 2026 bei 12.348 Euro und soll voraussichtlich in zwei Stufen bis auf 12.900 Euro im Jahr 2028 steigen. Der Spitzensteuersatz soll künftig erst ab einem zu versteuernden Einkommen von 70.600 Euro greifen, bisher lag die Schwelle bei 69.879 Euro für Ledige. Dadurch werde der Steuertarif im Bereich zwischen 17.800 und 70.600 Euro „etwas abgeflacht“, so das Finanzministerium.
Entlastung für Familien: Kindergeld und Kinderfreibetrag
Der Kinderfreibetrag wird angehoben, und das Kindergeld soll voraussichtlich in zwei Stufen bis auf 272 Euro im Jahr 2028 steigen – derzeit beträgt es 259 Euro pro Monat und Kind. Eine berufstätige Familie mit zwei Kindern und einem zu versteuernden Gesamteinkommen von 60.000 Euro soll ab 2028 um mehr als 600 Euro jährlich entlastet werden. Der Arbeitnehmerpauschbetrag, der berufsbedingte Ausgaben abgilt, soll um 200 Euro auf 1.430 Euro steigen.
Beispiele für Entlastungen
Das Finanzministerium nannte konkrete Beispiele: Ein Paar aus Pflegekraft und Busfahrer mit je 2.800 Euro brutto und zwei Kindern erhält 2028 rund 632 Euro mehr im Jahr. Ein Paar aus Erzieher und Elektrikerin mit je 3.200 Euro brutto und zwei Kindern bekommt rund 642 Euro. Ein Paar aus Lehrerin und Ingenieur mit je 5.000 Euro brutto und zwei Kindern kann mit rund 678 Euro rechnen. Eine alleinerziehende Pflegekraft mit 2.800 Euro brutto und zwei Kindern wird um rund 468 Euro entlastet, eine alleinerziehende Erzieherin mit 3.200 Euro brutto und zwei Kindern um rund 471 Euro, und ein alleinerziehender Lehrer mit 5.000 Euro brutto und zwei Kindern um rund 496 Euro.
Gegenfinanzierung: Reichensteuer und Kürzungen
Die Gegenfinanzierung erfolgt vor allem über eine Veränderung der „Reichensteuer“. Der Reichensteuersatz wird gesplittet: Ab einem zu versteuernden Einkommen von 250.000 Euro gilt ein Steuersatz von 45 Prozent, ab 280.000 Euro ein Satz von 47 Prozent. Bisher lag der Höchststeuersatz bei 45 Prozent, der ab 277.826 Euro griff. „Wir machen unser Steuersystem gerechter“, sagte Klingbeil. Die Höchstverdiener sollten einen größeren Anteil übernehmen. Eine Vermögensteuer ist nicht geplant.
Zudem wird der „Handwerkerbonus“ reduziert: Die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen sinkt von 20 auf 15 Prozent, was die maximale Steuerermäßigung von 1.200 auf 900 Euro pro Jahr senkt. Der Pauschalsteuersatz bei Minijobs steigt von zwei auf fünf Prozent. Außerdem soll die staatliche Förderbank KfW in den Jahren 2027 und 2028 jeweils 500 Millionen Euro Gewinn abführen.
Warum der Bund auf die Länder zugeht
Die Bundesregierung ist bei einer Reform der Einkommensteuer auf den Bundesrat angewiesen, da Bund und Länder jeweils 42,5 Prozent der Einnahmen erhalten, die Gemeinden 15 Prozent. Länder hatten vor Steuermindereinnahmen gewarnt; die Koalition sagt nun zu, dass der Bund einige Ausfälle von Ländern und Kommunen ausgleicht.
Streitpunkte und Ausblick
Ursprünglich war ein Entlastungsvolumen von 20 bis 30 Milliarden Euro im Gespräch, was massive Gegenfinanzierung erfordert hätte. Die Union lehnte einen höheren Spitzensteuersatz ab, da auch Betriebe betroffen wären, sowie eine von der SPD geforderte höhere Erbschaftsteuer. Zur Erbschaftsteuer wird in diesem Jahr ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts erwartet. Die Abgabe der Steuererklärung soll vereinfacht werden; die Finanzminister von Bund und Ländern sollen bis Herbst gemeinsame Vorschläge vorlegen, darunter eine automatisch vorausgefüllte, digitale Steuererklärung und eine Pflicht zur Vergabe von Steuernummern an Unternehmen innerhalb von maximal vier Wochen.



