Bund und Länder einigen sich auf Finanzreform und Justizpakt
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und die Ministerpräsidenten der Länder haben sich nach langen Verhandlungen auf eine Neuregelung der Bund-Länder-Finanzen geeinigt. Kern der Einigung ist der Grundsatz: „Wer bestellt, bezahlt“. Damit soll die Handlungsfähigkeit von Städten und Gemeinden gestärkt werden, indem der Bund künftig einen Großteil der Mehrkosten übernimmt, die den Ländern und Kommunen durch Bundesgesetze entstehen.
Milliardenentlastung für Kommunen
Merz sprach von einem großen Kostenaufwuchs und einer prekären Lage der Kommunen. Die Neuregelung soll ab dem 1. September gelten. „Wir bringen unser Land voran“, sagte Merz. Der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Gordon Schnieder (CDU) bezifferte das Entlastungspotenzial für die Kommunen auf drei Milliarden Euro im nächsten Jahr, mit steigender Tendenz. Niedersachsens Ministerpräsident Olaf Lies (SPD) bezeichnete die Einigung als fairen Ausgleich.
Mechanismus bei neuen Leistungsgesetzen
Bisher entstehen den Kommunen vor allem durch sogenannte Leistungsgesetze auf Bundesebene Mehrkosten, etwa in der Kinder- und Jugendhilfe oder der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung. Künftig soll ein Mechanismus greifen: Wenn die finanziellen Auswirkungen neuer oder geänderter Bundesgesetze auf die Haushalte von Kommunen und Ländern zusammen mehr als 200 Millionen Euro jährlich betragen, übernimmt der Bund 80 Prozent der Mehrkosten, wie Lies erklärte. Die Regelung wirkt symmetrisch: Entlastungen führen zu einer Rückführung der Mittel, in der Regel über eine Anpassung des Umsatzsteueranteils. Steuergesetze und EU-Vorgaben sind von der Regelung ausgenommen.
Kommunen in Finanznot
Die kommunalen Spitzenverbände hatten angesichts der Finanznot vieler Städte und Gemeinden zum Handeln aufgefordert. In einer Erklärung hieß es: „Die kommunalen Haushalte kollabieren - und zwar fast überall.“ Das zweite Jahr in Folge schließen Städte, Landkreise und Gemeinden mit einem Defizit von 30 Milliarden Euro ab. Die Sozialausgaben, auf die die Kommunen keinen Einfluss hätten, liefen ihnen davon.
Pakt für den Rechtsstaat
Beim Treffen einigten sich Bund und Länder zudem auf einen neuen Pakt für den Rechtsstaat. Schnieder betonte: „Die Menschen können sich zu Recht darauf verlassen, dass man auch Recht bekommt in einer überschaubaren Zeit.“ Der Bund stellt den Ländern 210 Millionen Euro für die Digitalisierung der Justiz und 240 Millionen Euro für zusätzliches Personal zur Verfügung. Die Länder verpflichten sich, bis 2029 bundesweit 2.000 neue Richter, Staatsanwälte und Justizmitarbeiter einzustellen. Wer bereits in den vergangenen Jahren Personal aufgebaut hat, kann sich diese Stellen anrechnen lassen.
Modernisierung des Staates
Bund und Länder legten außerdem einen Fortschrittsbericht zur Modernisierung des Staates vor, der vor allem die Digitalisierung von Aufgaben und Bürokratieabbau vorsieht. Geplant ist ein bundesweites Pass- und Ausweisregister, damit der Personalausweis künftig digital beantragt werden kann. Die biometrischen Daten müssen jedoch weiterhin im Bürgeramt erfasst werden. Zudem soll das Kindergeld für viele Familien bald automatisch ohne Antrag ausgezahlt werden.
Länder fordern Einbindung bei Steuerreform
Die Einigungen kommen kurz vor einem Treffen der Koalitionsspitzen am kommenden Mittwoch. Die schwarz-rote Koalition plant eine Reform der Einkommensteuer, um ab 2027 kleine und mittlere Einkommen zu entlasten. Die Länder müssen dieser Reform zustimmen. Schnieder forderte eine tiefere Einbindung der Länder, als bisher geschehen. Lies betonte: „Eine Steuerreform des Bundes kann nicht zur finanziellen Belastung von Kommunen oder Ländern werden.“



