Gutachten sieht Erfolgschancen für AfD-Verbotsverfahren
Ein neues Rechtsgutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hat die Debatte über ein mögliches Verbotsverfahren gegen die AfD neu entfacht. Acht Juristen und weitere Experten kommen darin zu dem Schluss, dass ein Verbotsantrag vor dem Bundesverfassungsgericht gute Erfolgsaussichten hätte. Sie begründen dies insbesondere mit Verstößen gegen das Demokratieprinzip und die Menschenwürdegarantie, die sie durch die AfD als verletzt ansehen.
Zuvor hatten sich bereits Bundestagsabgeordnete im SPIEGEL für ein Verbotsverfahren ausgesprochen. Nun meldeten sich auch Politiker aus den Fraktionen von Grünen und SPD in Sachsen-Anhalt zu Wort, wo die AfD in Umfragen führt. Auch der Vorsitzende der Innenministerkonferenz äußerte sich.
SPD-Politikerin: Niemand kann fehlende Grundlage behaupten
Katja Pähle von der SPD-Landtagsfraktion in Sachsen-Anhalt betonte: „Wer nach belastbaren Belegen gesucht habe, werde sich mit diesem Gutachten auseinandersetzen müssen.“ Ob die Erkenntnisse ausreichen, müssten die zuständigen Verfassungsorgane entscheiden. „Doch kann künftig niemand behaupten, es fehle an einer umfassenden wissenschaftlichen Grundlage“, so die Politikerin.
Grüne fordern Verfassungsüberprüfung
Die Grünenfraktion in Sachsen-Anhalt fordert als Reaktion auf das Gutachten, die AfD einer Verfassungsüberprüfung zu unterziehen. Sebastian Striegel, innen- und rechtspolitischer Sprecher der Fraktion, erklärte: „Die AfD ist nach unserer begründeten Auffassung eine verfassungsfeindliche Partei. Wir sehen es in ihren Reden, ihren Anträgen und ihren Äußerungen, wenn sie glaubt, unter Gleichgesinnten zu sein.“ Das Gutachten liefere dafür eine „sehr fundierte Grundlage“. „Unsere Demokratie ist keine Selbstverständlichkeit. Sie zu verteidigen, ist unsere Pflicht“, so Striegel.
Innenministerkonferenz-Vorsitzender: Ernst zu nehmender Beitrag
Auch Hamburgs Innensenator Andy Grote (SPD), der in diesem Jahr Vorsitzender der Innenministerkonferenz ist, kommentierte das Gutachten: „Das ist ein ernst zu nehmender Beitrag zur Bewertung der extremistischen Prägung der AfD.“ Das Material müsse das Bundesamt für Verfassungsschutz prüfen und das Innenministerium rechtlich bewerten. Besonders mit Blick auf das laufende Hauptsacheverfahren zur Hochstufung der AfD auf Bundesebene gehe es darum, inwieweit zusätzliche Belege und Argumente hinzukämen. „Gleichzeitig ist zu klären, welche Auswirkungen die Untersuchung auf die Erfolgsaussichten eines möglichen Parteienverbotsverfahrens hat“, so Grote.
Hintergrund: Wer ein Verbotsverfahren einleiten kann
Einen Antrag auf ein Parteiverbot beim Bundesverfassungsgericht können ausschließlich der Bundestag, der Bundesrat oder die Bundesregierung stellen. Die endgültige Entscheidung über die Verfassungswidrigkeit einer Partei liegt dann beim Bundesverfassungsgericht. Das Gutachten der GFF könnte nun als Grundlage für weitere politische Schritte dienen.



