Rentenkommission legt Reformvorschläge vor
Am Dienstag hat die Rentenkommission der Bundesregierung ihren Abschlussbericht vorgestellt. Er soll als Blaupause für eine umfassende Rentenreform dienen. Unter den 33 Empfehlungen findet sich auch das Thema Altersteilzeit. Die Kommission schlägt zwei konkrete Änderungen vor: eine Anhebung der Altersgrenze und die Abschaffung des Blockmodells.
Höhere Altersgrenze für Altersteilzeit
Bislang können Arbeitnehmer ab 55 Jahren in Altersteilzeit gehen. Die Kommission empfiehlt, diese Altersgrenze auf 57 Jahre anzuheben. Begründet wird dies mit der steigenden Lebenserwartung und dem Fachkräftemangel. Ältere Arbeitnehmer sollen länger im Berufsleben bleiben, um das Rentensystem zu entlasten.
Abschaffung des Blockmodells
Das Blockmodell, bei dem Arbeitnehmer zunächst in Vollzeit arbeiten und dann freigestellt werden, soll abgeschafft werden. Stattdessen soll nur noch das Teilzeitmodell möglich sein, bei dem die Arbeitszeit kontinuierlich reduziert wird. Die Kommission argumentiert, dass das Blockmodell zu hohe Kosten verursache und die soziale Absicherung der Beschäftigten gefährde.
Auswirkungen auf Arbeitnehmer
Für ältere Arbeitnehmer bedeuten die Vorschläge Einschnitte. Wer mit 55 Jahren in Altersteilzeit gehen möchte, müsste künftig zwei Jahre länger arbeiten. Auch die Möglichkeit, sich nach einer Vollzeitphase komplett freistellen zu lassen, entfiele. Allerdings sollen Übergangsfristen gelten, um Härten zu vermeiden. Die genauen Details sind noch offen.
Kritik von Gewerkschaften
Gewerkschaften kritisieren die Pläne. „Die Altersteilzeit ist ein wichtiges Instrument für einen gleitenden Übergang in den Ruhestand. Eine Anhebung der Altersgrenze und die Abschaffung des Blockmodells würden die Flexibilität für Arbeitnehmer deutlich einschränken“, sagte ein Sprecher des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB). Arbeitgeberverbände begrüßen hingegen die Vorschläge, da sie die Kosten senken und den Fachkräftemangel mildern könnten.
Nächste Schritte
Die Empfehlungen der Rentenkommission sind nicht bindend. Die Bundesregierung wird nun über die Umsetzung beraten. Eine Reform der Altersteilzeit könnte Teil eines größeren Rentenpakets werden, das noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden soll.



