Irankonflikt: Trumps Vereinbarung mit dem Iran in der Detailanalyse
Der US-Präsident gibt mit seinem Iran-Deal viele Druckmittel früh aus der Hand. Trotzdem muss innerhalb von zwei Monaten ein vollständiges Abkommen stehen. Eine Analyse der 14 Klauseln.
Istanbul. Donald Trump vergleicht seine Präsidentschaft gern mit der von Barack Obama. In allen Belangen werde er besser sein als sein Vor-Vorgänger, vor allem aber mit dem Iran ein besseres Atomabkommen aushandeln, kündigte Trump mehrfach an. Nun hat er seine Absichtserklärung über ein Ende des Kriegs im Nahen Osten und für Atomverhandlungen unterzeichnet. Damit muss er sich an dem JCPOA messen lassen, den Obama 2015 mit dem Iran schloss.
Der ehemalige Außenminister Antony Blinken hält Trumps Deal für den schlechteren. Gemessen an Trumps eigenen Maßstäben sei der Krieg gegen den Iran ein Fehlschlag gewesen, schrieb Blinken auf der Plattform X. „Bestenfalls kehren wir zu etwas zurück, das dem JCPOA ähnelt [...], das das iranische Atomprogramm ganz ohne Krieg in Schach gehalten hat.“
Das Rahmenabkommen umfasst 14 Klauseln. Das Handelsblatt hat sie analysiert. Die Analyse basiert auf Zitaten aus der offiziellen Version des Iran und der inoffiziellen Version der USA.
Klausel 1: ein Nichtangriffspakt
„[Der Iran, die USA und ihre Verbündeten erklären], dass sie an allen Fronten, einschließlich des Libanon, die militärischen Operationen einstellen, und verpflichten sich, dass sie keinen Krieg oder militärische Operationen gegeneinander beginnen, sie unterlassen die Androhung von Gewalt gegeneinander und garantieren die territoriale Integrität und Souveränität des Libanon. Das endgültige Abkommen wird das endgültige Kriegsende an allen Fronten [...] bestätigen.“
Dieser Punkt ist historisch. Seit der Ausrufung der Islamischen Republik schwelt der Konflikt zwischen den USA und dem Iran. Zwar hat nur Trump einen offenen Krieg gegen den Iran geführt. Aber jetzt schließen beide Seiten einen Nichtangriffspakt. Zudem erstreckt sich die Einigung auf Krieg an „allen Fronten“. Das heißt, dass auch die iranischen Milizen und die mit dem Iran verbündete Hizbollah ihre Angriffe gegen Israel einstellen müssen. Umgekehrt muss auch Israel den Krieg gegen die Hizbollah beenden. Dieser Punkt stößt dort auf scharfe Kritik, da die israelische Regierung die Miliz als große militärische Bedrohung für den Staat sieht. Trump muss seinen Nichtangriffspakt gegen diese Kritik des Verbündeten durchsetzen.
Klausel 2: kein Regimesturz
„[Iran und USA] verpflichten sich, die Souveränität und territoriale Integrität des jeweils anderen zu respektieren und sich nicht in die inneren Angelegenheiten des anderen einzumischen.“
Wichtig ist vor allem der zweite Teil des Satzes: Trump und der israelische Ministerpräsident Benjamin Netanjahu haben zu Beginn des Kriegs offen zum Sturz des Regimes in Teheran aufgerufen. Dass Trump jetzt offiziell auf die Forderung nach einem Regimewechsel verzichtet, dürfte vor allem unter den Iranerinnen und Iranern für Enttäuschung sorgen, die Anfang des Jahres auf die Straße gegangen sind und deren Proteste aber gewaltsam beendet wurden. Tausende verloren ihr Leben.
Klausel 3: unrealistischer Zeitrahmen
„[Iran und die USA] verpflichten sich zu Verhandlungen und innerhalb von maximal 60 Tagen ein endgültiges Abkommen zu erzielen, die Frist kann im gegenseitigen Einvernehmen verlängert werden.“
Mit dem Atomabkommen von 2015 gab es schon einmal ein endgültiges Abkommen. Dass es Trump gelingt, innerhalb von nur zwei Monaten ein neues auszuhandeln, ist unwahrscheinlich. Denn die Verhandlungen der USA und Europäer dauerten damals fast zwei Jahre.
Klausel 4: Aufgabe eines Druckmittels
„Unmittelbar nach Unterzeichnung dieser Absichtserklärung werden die Vereinigten Staaten [...] die Seeblockade innerhalb von 30 Tagen vollständig beenden. Während dieses Zeitraums wird die Islamische Republik den Schiffsverkehr wieder im Umfang des Vorkriegsverkehrs zulassen („wiederherstellen“ im US- bzw. „aufrechterhalten“ im iranischen Dokument). Zudem verpflichten sich die USA, ihre Streitkräfte nach Abschluss des endgültigen Abkommens binnen 30 Tagen aus der Region um die Islamische Republik abzuziehen.“
Das ist der vielleicht wichtigste Teil der Vereinbarung: Der Iran hebt die Blockade der Straße von Hormus auf. Die USA ermöglichen dem Iran aber auch, sein Öl zu exportieren. Damit gibt Trump womöglich ein wichtiges Druckmittel in den weiteren Verhandlungen aus der Hand. Zudem verpflichten sich die USA zum Abzug zumindest eines Teils ihrer Truppen und erfüllen damit eine wichtige Forderung des Iran.
Klausel 5: Transitgebühren nicht ausgeschlossen
„[Iran wird...] Vorkehrungen treffen, um Handelsschiffen 60 Tage die kostenlose und sichere Durchfahrt vom Persischen Golf zum Meer von Oman und umgekehrt zu gewährleisten. Vorbehaltlich der Beseitigung technischer und militärischer Hindernisse wird die Handelsschifffahrt unverzüglich aufgenommen und binnen 30 Tagen wieder komplett hergestellt. Unter Beachtung des internationalen Rechts und der souveränen Rechte der Anrainerstaaten der Straße von Hormus wird die Islamische Republik mit dem Sultanat Oman Gespräche über die künftige Verwaltung und maritime Dienstleistungen in der Straße von Hormus führen, wobei sie sich auch mit den Staaten am Persischen Golf austauscht.“
Beachtlich ist vor allem die Vereinbarung, dass der Iran zwar in den nächsten 60 Tagen keine Gebühren für die Passage der Seestraße erheben wird, die USA aber zustimmen, dass Teheran mit dem Oman eine entsprechende Regelung aushandeln kann. An dieser Diskussion müssen die anderen Golfstaaten jedoch beteiligt sein. Sie lehnen wie der Oman Transit- oder Servicegebühren ab.
Klausel 6: finanzielle Wirtschaftshilfe
„Die Vereinigten Staaten verpflichten sich, gemeinsam mit ihren regionalen Partnern einen definitiven, vollständig abgestimmten Plan in Höhe von mindestens 300 Milliarden Dollar für den Wiederaufbau und die wirtschaftliche Entwicklung der Islamischen Republik zu entwickeln. Der Mechanismus für die Umsetzung dieses Plans wird im Rahmen (der Verhandlungen) über das endgültige Abkommen innerhalb von 60 Tagen ausgearbeitet. Die USA erteilen alle erforderlichen Lizenzen, Ausnahmegenehmigungen und Berechtigungen für die entsprechenden Finanztransaktionen.“
Für Trump ist dieser Punkt brisant, hatte er Obama doch immer dafür kritisiert, 1,7 Milliarden Dollar an Teheran bezahlt, und damit ein Druckmittel aus der Hand gegeben zu haben. Gleichzeitig könnte die Aussicht auf 300 Milliarden Dollar ein Anreiz für die Iraner sein, sich auf größere Kompromisse einzulassen. Es könnte den Weg zu einer engeren wirtschaftlichen Kooperation auch mit den Golfstaaten ebnen.
Klausel 7: absehbares Ende der Sanktionen
„[Die USA verpflichten sich], alle Arten von Sanktionen gegen die Islamische Republik Iran aufzuheben, einschließlich der Resolutionen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen, Resolutionen des Gouverneursrats der IAEA sowie aller einseitigen US-Sanktionen – sowohl primärer als auch sekundärer Art. [Iran und USA] erkennen die grundlegende Bedeutung der Aufhebung der oben genannten Sanktionen an und bekunden ihre Absicht, diese Fragen [...] sofort anzugehen, um eine einvernehmliche Einigung zu erzielen.“
Der Atomdeal von 2015 koppelte die Aufhebung der Sanktionen an konkrete Schritte des Iran, sein Atomprogramm zurückzufahren. Auch jetzt wäre die Aussicht auf ein Ende des Sanktionsregimes für den Iran der größte Anreiz zu Zugeständnissen. Gleichzeitig ebnet die Klausel den Weg für die erneute Integration des Iran in die Weltwirtschaft. Das Land verfügt über enorme Öl- und Gasreserven. Die Details auszuhandeln, dürfte für Trump aber nicht einfach werden. Kritiker bemängeln schon jetzt, er habe mit dieser Klausel zu große Zugeständnisse an das Regime gemacht.
Klausel 8: Uran muss nicht übergeben werden
„Die Islamische Republik Iran bekräftigt, dass sie keine Atomwaffen herstellen oder erwerben wird. [USA und Iran] haben vereinbart, das gelagerte angereicherte (Spalt‑)Material auf der Grundlage eines Mechanismus abzuwickeln, der im Einklang mit dem in Absatz 7 genannten Zeitplan einvernehmlich festgelegt wird – das Mindeste ist die Abreicherung vor Ort unter Überwachung der IAEA. Zudem kamen beide Parteien überein, die Frage der Anreicherung und anderer einvernehmlich festgelegter Punkte bezüglich des nuklearen Bedarfs der Islamischen Republik Iran zu diskutieren – basierend auf dem vereinbarten Regelwerk im endgültigen Abkommen.“
Bei diesem Punkt merkt man, dass Anwälte beider Seiten lange an den Formulierungen gefeilt haben. Trump erfüllt damit eine weitere Forderung der Iraner: Das auf 60 Prozent angereicherte Uran, das sich theoretisch in kurzer Zeit auf waffenfähiges Spaltmaterial lässt, wird nicht an die USA oder ein anderes Land übergeben, sondern vor Ort abgereichert. Die vielen anderen technisch komplexen Fragen müssen erst noch ausgehandelt werden.
Klausel 9: kurzfristig keine Änderungen
„[Iran und USA] kommen überein, bis zu einer endgültigen Einigung den Status quo aufrechtzuerhalten. Der Iran bleibt beim Status quo seines Atomprogramms, und die Vereinigten Staaten werden keine neuen Sanktionen gegen den Iran verhängen und keine zusätzlichen Streitkräfte in die Region entsenden.“
Vorerst bleibt alles, wie es ist. Kritiker schlussfolgern: Der Krieg der USA und Israels gegen den Iran war umsonst.
Klausel 10: Ausnahmegenehmigungen
„[...] Das US-Finanzministerium [erteilt] unmittelbar nach Unterzeichnung dieser Absichtserklärung und bis zur Aufhebung der Sanktionen Ausnahmegenehmigungen für den Export von iranischem Rohöl, petrochemischen Produkten und Derivaten, einschließlich aller damit verbundenen Dienstleistungen, darunter Bankgeschäfte, Versicherungen, Transport usw.“
Dies ist ein riesiger Erfolg für Teheran. Vonseiten der Trump-Regierung hieß es, derlei Ausnahmegenehmigungen seien an die Erfüllung ihrer Verpflichtungen gebunden. Das ist offenbar nicht mehr der Fall. Der Iran könnte durch die Exporte jetzt ganz legal Milliarden Dollar pro Monat einnehmen.
Klausel 11: Freigabe von Vermögen
„Die Vereinigten Staaten von Amerika verpflichten sich, die eingefrorenen oder mit Beschränkungen belegten Gelder und Vermögenswerte der Islamischen Republik Iran uneingeschränkt zur Verfügung zu stellen. Während der Verhandlungen nach Inkrafttreten dieser Absichtserklärung werden sich [USA und Iran] auf das Prozedere für die Freigabe dieser Gelder einigen. [Sie] müssen sie uneingeschränkt zur Zahlung des Endempfängers, der von der iranischen Zentralbank benannt wird, zur Verfügung gestellt werden. Die Vereinigten Staaten verpflichten sich, alle hierfür erforderlichen Genehmigungen und Lizenzen zu erteilen.“
Für den Iran bedeutet das, dass er schon bald Zugang zu den eingefrorenen Vermögenswerten in Höhe von mindestens 24 Milliarden Dollar hat. Zudem wird Irans Zentralbank über den Begünstigten entscheiden. Unklar ist, ob sie die Gelder auch an sanktionierte Personen oder Institutionen wie die Revolutionswächter auszahlen kann.
Klausel 12: Ausführungsmechanismus
„[Iran und USA] vereinbaren, dass sie einen Ausführungsmechanismus etablieren werden, um die erfolgreiche Umsetzung dieser Absichtserklärung und die Einhaltung des künftigen Abkommens zu überwachen.“
Von diesem Mechanismus wird viel abhängen. Die wichtigste Rolle bei der Überwachung des Abkommens von 2015 spielten die Inspekteure der Internationalen Atomenergieagentur (IAEA).
Klausel 13: keine Konsequenz für Raketenprogramm
„Nach der Unterzeichnung dieser Absichtserklärung und vorbehaltlich des Beginns der Umsetzung der Klauseln 1, 4, 5, 10 und 11 sowie der fortgesetzten Umsetzung dieser Schritte werden [USA und Iran] Verhandlungen über ausschließlich die übrigen Klauseln des endgültigen Abkommens aufnehmen.“
Wie vom Iran gefordert, werden weder sein Raketenprogramm noch die Unterstützung von Milizen in der Region Gegenstand der Verhandlungen sein. An der Frage sind schon Trumps Vorgänger und die Europäer gescheitert. Ein weiterer Erfolg für Teheran.
Klausel 14: Bestätigung durch UN
„Das endgültige Abkommen wird durch eine verbindliche Resolution des UN-Sicherheitsrates bestätigt.“
Das war auch im JCPOA von Obama der Fall.
Fazit: Es werden anstrengende Verhandlungen
Trump hat Teheran viele Zugeständnisse gemacht. Jetzt wird er beweisen müssen, dass er zu möglicherweise langen und zähen Verhandlungen bereit ist, um diejenigen Details auszuhandeln, die noch offen sind. Für die Iraner sitzen mit Außenminister Abbas Araghchi und seinem Team erfahrene Unterhändler am Tisch. Allerdings werden auch sie teils Schwierigkeiten haben, die Skeptiker und Kritiker einer Annäherung an die USA im eigenen Land zu überzeugen.



