Sparkasse Chemnitz muss Sellner kein Konto geben – Eilantrag gescheitert
Sellner scheitert mit Eilantrag gegen Sparkasse Chemnitz

Sparkasse Chemnitz verweigert Rechtsextremisten Martin Sellner ein Konto

Die Sparkasse Chemnitz hat sich geweigert, dem österreichischen Rechtsextremisten Martin Sellner ein Konto zu eröffnen. Sellner zog daraufhin vor Gericht, um die Eröffnung eines Kontos zu erzwingen, scheiterte jedoch mit einem Eilverfahren. Der Beschluss des Gerichts ist vorläufig, und Sellner hat bereits angekündigt, weiter rechtliche Schritte zu prüfen.

Hintergrund des Rechtsstreits

Martin Sellner, bekannt als Kopf der rechtsextremen Identitären Bewegung in Österreich, beantragte bei der Sparkasse Chemnitz die Eröffnung eines Girokontos. Das Kreditinstitut lehnte den Antrag ab, ohne dies im Detail zu begründen. Sellner sah darin eine Diskriminierung und reichte einen Eilantrag beim zuständigen Amtsgericht ein. Das Gericht wies den Antrag zurück und bestätigte damit vorerst die Position der Sparkasse.

Gerichtliche Entscheidung und weitere Schritte

Das Amtsgericht Chemnitz entschied, dass die Sparkasse nicht verpflichtet sei, Sellner ein Konto zu eröffnen. Die genauen Gründe für die Ablehnung wurden nicht öffentlich gemacht, doch das Gericht stellte fest, dass die Sparkasse im Rahmen ihrer unternehmerischen Freiheit handeln könne. Sellner kündigte an, gegen diese Entscheidung in Berufung zu gehen und notfalls den Rechtsweg bis zum Bundesgerichtshof auszuschöpfen. Er argumentiert, dass ihm als Bürger ein grundlegendes Recht auf ein Bankkonto zustehe.

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Reaktionen und Bedeutung

Der Fall hat in Deutschland und Österreich für Aufsehen gesorgt. Während Befürworter der Sparkasse deren Vorgehen als legitimen Schutz vor Extremismus loben, kritisieren Sellners Anhänger die Entscheidung als politisch motiviert. Die Sparkasse Chemnitz selbst äußerte sich nicht weiter zu dem Fall. Beobachter sehen in dem Verfahren einen Präzedenzfall für die Frage, inwieweit Banken Personen mit extremistischen Ansichten die Kontoführung verweigern dürfen. Der endgültige Ausgang des Rechtsstreits bleibt abzuwarten.

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