Ein Berufungsgericht in Paris entscheidet am heutigen Dienstag, dem 7. Juli 2026, über das politische Schicksal von Marine Le Pen. Der Vorsitzende des Rassemblement National (RN) war im März 2025 wegen Scheinbeschäftigung von EU-Assistenten zu einer vierjährigen Haftstrafe verurteilt worden, davon zwei Jahre zur Bewährung und zwei Jahre mit einer elektronischen Fußfessel. Zudem wurde sie für fünf Jahre als unwählbar erklärt. Sollte das Berufungsgericht das Urteil bestätigen, könnte Le Pen nicht bei den französischen Präsidentschaftswahlen im April und Mai 2027 antreten.
Le Pen zeigt sich fatalistisch vor dem Urteil
Bei einem Wahlauftritt in der nordfranzösischen Stadt Liévin wirkte Marine Le Pen ungewohnt zurückhaltend. Sie erklärte: „Was auch immer am 7. Juli geschehen wird, ich werde meinen Kampf fortsetzen. Wenn ich nicht Kandidatin sein kann, werde ich eben Anhängerin der Partei sein.“ In diesem Fall werde sie ihren Nachfolger Jordan Bardella als Präsidentschaftsbewerber „mit großer Energie, Überzeugung und großem Vertrauen unterstützen“. Diese Aussagen deuten darauf hin, dass die sonst so energische Rechtspolitikerin eine Bestätigung des Urteils bereits verinnerlicht hat.
Juristische Chancen und mögliche Szenarien
Juristen halten die Chancen eines Freispruchs für gering. Sollte das Berufungsgericht die Haftstrafe bestätigen, hat dies nach französischer Rechtsprechung automatisch die Unwählbarkeit zur Folge. Eine kleine Chance für Le Pen besteht, wenn das Gericht die Unwählbarkeit auf zwei Jahre reduziert. In diesem Fall würde der Ausschluss von der Wahlpolitik bereits im März 2025 beginnen, sodass Le Pen an den Wahlgängen 2027 teilnehmen könnte. Die drei Berufungsrichterinnen könnten sich zudem einem früheren Befund des Kassationshofes anschließen, wonach die Justiz nicht auf den Ablauf und Ausgang von Wahlen einwirken soll.
Le Pen vermeidet Angriffe auf die Justiz
Überraschend für ihre Anhänger verzichtete Le Pen in Liévin auf scharfe Angriffe gegen die Justiz. Sie äußerte lediglich, ein Gericht sollte nicht die Möglichkeit haben, „das demokratische Funktionieren unseres Landes zu durchkreuzen“. Anders als früher stellte sie sich nicht als Justizopfer dar. Auch zu den juristischen Vorwürfen der Veruntreuung äußerten sich Le Pen und Parteichef Jordan Bardella kaum. Bardella drückte lediglich seine Hoffnung aus, dass Le Pen „in einigen Monaten zur Präsidentin gewählt“ werde, und betonte: „Sie hat meine totale Unterstützung, meine totale Freundschaft.“
Bardella selbst mit juristischen Problemen
In den letzten Wochen waren zwischen Le Pen und Bardella Differenzen in der Wirtschaftspolitik aufgetreten. Bardella ist zwar nicht in Le Pens Veruntreuungsaffäre verwickelt, doch letzte Woche wurde bekannt, dass die von ihm geleitete Fraktion „Patrioten für Europa“ (PfE) im EU-Parlament möglicherweise illegal Mittel verwendet hat. Die Ermittlungen laufen. Das heutige Urteil wird maßgeblich darüber entscheiden, ob Le Pen ihre Präsidentschaftspläne für 2027 weiterverfolgen kann.



