Das Oberlandesgericht in Prag hat die Beschwerden der verurteilten Rechtsextremistin Marla Svenja Liebich gegen ihre Auslieferung an Deutschland abgewiesen. Damit steht der Überstellung der 55-Jährigen nichts mehr im Wege. Eine Gerichtssprecherin bestätigte die Entscheidung am heutigen Tag.
Beschwerden gegen Auslieferung gescheitert
Die 55-jährige Marla Svenja Liebich, eine bekannte Neonazi-Aktivistin, hatte rechtliche Schritte gegen ihre geplante Auslieferung von Tschechien nach Deutschland eingelegt. Das Oberlandesgericht in Prag wies diese Beschwerden jedoch als unbegründet zurück. Die Entscheidung ist rechtskräftig, sodass die tschechischen Behörden die Auslieferung nun vollziehen können.
Liebich war in Deutschland wegen mehrerer Straftaten verurteilt worden, darunter Volksverhetzung und das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Sie war untergetaucht und später in Tschechien festgenommen worden. Die deutschen Behörden hatten daraufhin ihre Auslieferung beantragt.
Hintergrund der Rechtsextremistin
Marla Svenja Liebich ist in der rechtsextremen Szene seit Jahren aktiv. Sie wurde mehrfach verurteilt, unter anderem wegen der Verbreitung von NS-Propaganda und der Leugnung des Holocausts. Ihre Auslieferung war von tschechischen Gerichten bereits zuvor genehmigt worden, doch Liebich legte Beschwerde ein – nun endgültig erfolglos.
Die Entscheidung des Prager Oberlandesgerichts bestätigt die Rechtmäßigkeit des Auslieferungsverfahrens. Die tschechischen Justizbehörden arbeiten bei solchen Fällen eng mit deutschen Stellen zusammen, um Strafverfolgung auch über Ländergrenzen hinweg zu gewährleisten.
Nächste Schritte
Nach der Ablehnung der Beschwerden kann die Auslieferung innerhalb weniger Tage erfolgen. Liebich wird dann den deutschen Behörden übergeben, die sie in eine Justizvollzugsanstalt bringen werden, um ihre Reststrafen zu verbüßen. Der genaue Termin der Übergabe steht noch nicht fest, wird aber zeitnah erwartet.



