Internationale Besorgnis über israelischen Gesetzentwurf zur Todesstrafe
Das israelische Parlament stimmt am Montag über einen höchst umstrittenen Gesetzentwurf ab, der die Todesstrafe für terroristisch motivierten Mord einführen soll. Bundesaußenminister Johann Wadephul (CDU) hat gemeinsam mit seinen Amtskollegen aus Frankreich, Italien und dem Vereinigten Königreich in einer gemeinsamen Erklärung »tiefe Besorgnis« über diese Pläne geäußert.
Europäische Außenminister lehnen Vorhaben entschieden ab
In ihrer gemeinsamen Stellungnahme betonten die vier europäischen Außenminister: »Die Todesstrafe ist eine unmenschliche und erniedrigende Form der Bestrafung ohne jegliche abschreckende Wirkung.« Sie erklärten weiter: »Deshalb lehnen wir die Todesstrafe weltweit unter allen Umständen ab.« Die Regierungen aus Berlin, Paris, Rom und London forderten die israelischen Verantwortlichen nachdrücklich auf, die Pläne aufzugeben.
Die Minister kritisierten den »de facto diskriminierenden« Charakter des Vorhabens und warnten, dass eine Verabschiedung des Gesetzes das Risiko berge, Israels Bekenntnis zu demokratischen Grundsätzen zu untergraben. Auch der Generalsekretär des Europarats, Alain Berset, appellierte an das israelische Parlament, den Gesetzentwurf nicht zu verabschieden.
Kontroverse um diskriminierende Auswirkungen
Der Vorstoß der Partei Otzma Jehudit des rechtsextremen Politeiministers Itamar Ben-Gvir gilt als besonders kontrovers. Kritiker sehen ihn als rassistisch an, weil er de facto hauptsächlich Palästinenser betreffen würde. Bei Billigung der Initiative müssten Palästinenser, die vor Militärgerichten in den besetzten Gebieten wegen eines terroristisch motivierten Mordes verurteilt werden, mit einer obligatorischen Todesstrafe rechnen.
Vor zivilen Gerichten in Israel könnte nach dem Gesetzentwurf eine Person, die wegen eines terroristisch motivierten Mordes mit dem Ziel der Vernichtung des Staates Israel verurteilt wird, entweder mit der Todesstrafe oder mit lebenslanger Haft bestraft werden. Ben-Gvir bezeichnete den Entwurf als »wichtigsten Gesetzentwurf der vergangenen Jahre«.
Historischer Kontext und aktuelle Entwicklungen
Israel hatte die Todesstrafe für Mord bereits im Jahr 1954 abgeschafft. Zwar ermöglichte das israelische Gesetz weiterhin die Verhängung der Todesstrafe in bestimmten Ausnahmefällen – etwa gegen NS-Verbrecher oder bei Verrat in Kriegszeiten – doch war die Hinrichtung des deutschen NS-Verbrechers Adolf Eichmann im Jahre 1962 das letzte Mal, dass eine von einem ordentlichen Gericht in Israel ausgesprochene Todesstrafe tatsächlich vollstreckt wurde.
Der Sicherheitsausschuss der Knesset hatte den Entwurf zuletzt für die zweite und dritte Lesung gebilligt. Der Vorsitzende des Ausschusses, Zvika Fogel, sprach von einem »wichtigen Schritt zur Wiederherstellung der Abschreckung des Staates Israel«. Menschenrechtsorganisationen hatten jedoch zu einem Stopp des kontroversen Vorhabens aufgerufen und warnen vor schwerwiegenden menschenrechtlichen Konsequenzen.
Alain Berset, Generalsekretär des Europarats, betonte, das Vorhaben bedeute »einen schweren Rückschritt gegenüber dem faktisch seit langem geltenden Moratorium für die Todesstrafe« in Israel. Die internationale Gemeinschaft beobachtet die Entwicklung mit großer Sorge, während die Abstimmung im israelischen Parlament unmittelbar bevorsteht.



