Koalitionsausschuss beschließt Reform des Informationsfreiheitsgesetzes
Die Pläne der Bundesregierung, die Informationsfreiheit einzuschränken, stoßen auf massive Kritik. In den Beschlüssen des Koalitionsausschusses, die am Donnerstag in Berlin vorgestellt wurden, hatten Union und SPD unter Punkt 32 erklärt, sie wollten „die Auskunftsrechte künftig auf natürliche Personen fokussieren, die ein berechtigtes Interesse an einer Auskunft haben“. Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) sichert Menschen einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen und Dokumenten. Es wird auch von Medien wie dem SPIEGEL für investigative Recherchen genutzt. Das Gesetz wurde 2006 verabschiedet und sollte die Verwaltung transparenter machen, um Korruption vorzubeugen und das Vertrauen in den Staat zu stärken.
Bislang keine Begründungspflicht – das soll sich ändern
Bislang mussten Antragsteller nicht begründen, warum sie Informationen abfragen. Dies soll sich nun ändern. Künftig sollen zudem auch Namen der Behördenmitarbeiter geschwärzt werden, laut Regierungsfraktionen, um sie „vor Anfeindungen und Drohungen“ zu schützen. Weiterhin will die Regierung prüfen, „ob wir den Kreis der betreffenden Personen auf in Deutschland lebende Deutsche und Unionsbürger beschränken“, wie es im „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ heißt.
Opposition wittert „Angriff auf die Pressefreiheit“
Die Opposition, Journalistenverbände und andere Nichtregierungsorganisationen äußern scharfe Kritik an dem Vorhaben, das im „Windschatten“ der umfangreichen Arbeitsmarkt- und Sozialreformen beschlossen worden sei. Sie fürchten eine Abschaffung der Informationsfreiheit auf Bundesebene. Die Pläne seien ein „Angriff auf die Pressefreiheit und auf das Recht der Öffentlichkeit, staatliches Handeln zu kontrollieren“, sagte die Vizefraktionsvorsitzende der Linken im Bundestag, Clara Bünger. Damit wolle sich die Regierung „unangreifbar machen“. Das Gesetz werde nicht wie zuvor vereinbart weiterentwickelt, „sondern ausgehöhlt“. Auch der stellvertretende Vorsitzende der Grünenfraktion, Konstantin von Notz, zeigte sich entsetzt. Er sagte: Die Koalition sei angetreten mit dem Versprechen, den Staat modernisieren zu wollen. Doch „was wir derzeit in diesem Bereich erleben, ist das genaue Gegenteil, nämlich ein krasser Rückschritt hinter mühsam erkämpfte Bürgerrechte“.
Reges Interesse der Bevölkerung
Der Vorsitzende des Deutschen Journalisten-Verbands, Mika Beuster, kritisierte, dass Medienunternehmen durch die geplante Beschränkung auf natürliche Personen künftig keine IFG-Anfragen mehr stellen könnten. Durch geschwärzte Namen ließen sich zudem Verantwortlichkeiten in amtlichen Dokumenten nicht mehr nachvollziehen. „Es ist am Deutschen Bundestag, die Informationsfreiheit am Leben zu erhalten“, sagte Beuster. Das IFG sei für Medienschaffende „nicht perfekt, aber es ist besser als nichts“. Mit den geplanten Einschnitten werde das Gesetz „ein zahnloser Tiger“. Beuster verwies zudem auf Angaben des privat betriebenen Portals „Frag den Staat“, wonach bislang mehr als 300.000 IFG-Anfragen gestellt worden seien. „Das zeigt, es gibt ein reges Informationsinteresse. Das darf nicht auf dem Altar des vermeintlichen Bürokratieabbaus geopfert werden“, sagte er.
Bürokratieabbau als Vorwand?
Die Regierungsparteien hatten die Reform auch damit begründet, dass das IFG „kompliziert“ sei. Tatsächlich lassen sich bei „Frag den Staat“ sehr einfach und schnell IFG-Anträge stellen. Deutlich mühsamer wurde durch das IFG dagegen die Arbeit in vielen Bundesbehörden. Der SPIEGEL berichtete bereits 2018, dass viele Beamte das Gesetz als lästige Pflicht betrachten, die sie wohl am liebsten wieder abschaffen würden. Darauf könnte die geplante Reform hinauslaufen.
Unliebsame Fragen abschmettern
Für besonders starke Kritik sorgt die geplante Einführung eines „berechtigten Interesses“, das Antragsteller künftig darlegen sollen. Die Umweltschutzorganisation Greenpeace verwies darauf, dass es ein grundlegendes Merkmal der Informationsfreiheit sei, dass niemand den Antrag begründen müsse. Die neue Hürde würde es den Behörden ermöglichen, „unliebsame Fragen abzuschmettern“. Durch die Einschränkung auf in Deutschland lebende Deutsche und Unionsbürger würde mit jedem Antrag eine Staatsbürgerschaftsprüfung einhergehen. Abgesehen von dem diskriminierenden Aspekt sei schwer vermittelbar, wie dies mit dem gleichzeitig verkündeten Ziel des Bürokratieabbaus Hand in Hand gehen soll. Selbst in den USA unter Donald Trump könne sich weiterhin jede Person auf den sogenannten „Freedom of Information Act“ berufen – egal, welcher Nationalität und ob in den USA lebend oder etwa in Deutschland.
Mehr Schwärzungen vorgesehen
Die Schwärzung von Namen der Behördenmitarbeiter würde in vielen Fällen nicht mehr nachvollziehbar machen, wer die Verantwortung für Entscheidungen trägt. Greenpeace erinnerte daran, dass auch das jetzige IFG schon weitgehende Schwärzungen aufgrund von Datenschutz zulässt. Nur die Namen von leitenden Mitarbeitenden in Behörden und Ämtern müssten bisher zugänglich gemacht werden. „Selbst dieses Minimum an Transparenz würde in Zukunft entfallen“, so Greenpeace. Die Koalition begründet ihre Pläne auch mit einer „komplexen Bedrohungslage von innen und von außen“. Sie wolle die staatliche Resilienz erhöhen und dem besonderen Schutzbedarf bestimmter Bereiche wie dem der kritischen Infrastruktur, der Spionageabwehr, der Terrorismusbekämpfung oder auch der wissenschaftlichen Forschung stärker Rechnung tragen. Allerdings gibt es im geltenden Informationsfreiheitsgesetz schon jetzt viele Ausnahmen, unter anderem für Sicherheitsbehörden. Der grüne Fraktionsvize Konstantin von Notz sagte: „Unter dem Vorwand, sich auf neue sicherheitspolitische Bedrohungen einstellen zu müssen, sägt man grundsätzlich an den Rechtsgrundlagen staatlicher Transparenz.“
Gebühren könnten drastisch steigen
Sollte die Regierung ihr Vorhaben umsetzen, würden wohl auch die Gebühren für Anfragen steigen. Sie belaufen sich schon jetzt bisweilen auf mehrere Hundert Euro pro Verfahren. Nun möchte die Koalition die Gebühren „im Einklang mit dem Kostendeckungsprinzip anpassen“, so der Koalitionsausschuss. Das könnte bedeuten, dass Antragsteller künftig sämtliche Kosten tragen müssten, die durch eine Anfrage entstehen. Sollte eine Anfrage mehrere Beamte über längere Zeit beschäftigen, könnten Gebühren bald Tausende Euro betragen.
Hintergrund: Koalitionsvertrag und offene Fragen
Bereits im Koalitionsvertrag hatten CDU, CSU und SPD sich auf eine Reform des Gesetzes geeinigt. In den Verhandlungen hatte die Union eine Abschaffung in seiner bisherigen Form gefordert. Das war am öffentlichen Druck und dem Widerstand der SPD gescheitert. Am Ende hieß es zu dem Thema im Koalitionsvertrag, das Informationsfreiheitsgesetz solle „mit einem Mehrwert für Bürgerinnen und Bürger und Verwaltung“ reformiert werden. Die jetzt verkündete Reform dürfte in den nächsten Wochen noch für viele Diskussionen sorgen. Fragen wirft etwa die Formulierung auf, dass zukünftig nur Personen das IFG nutzen können, die Auskünfte „nicht durch andere Regelungen erreichen können“. Damit könnten auch Journalisten gemeint sein, die gegenüber Bundesbehörden besondere Auskunftsrechte haben. Allerdings müssen Ministerien auf Presseanfragen keine Dokumente freigeben. Beim Informationsfreiheitsgesetz ist dies anders – zumindest bislang.



