EU-Parlament beschließt verschärfte Abschieberegeln und Liste sicherer Herkunftsländer
Das Europäische Parlament hat in einer wegweisenden Entscheidung für eine deutliche Verschärfung der europäischen Abschiebepolitik gestimmt. Mit der neuen Regelung sollen Schutzsuchende künftig leichter in sogenannte Drittstaaten abgeschoben werden können, selbst wenn zu diesen Ländern keinerlei persönliche Verbindung besteht. Bisher war für solche Abschiebungen eine enge Bindung wie familiäre Beziehungen oder ein längerer Aufenthalt in dem betreffenden Staat erforderlich.
Abschaffung des Verbindungselements als Kern der Reform
Kern der beschlossenen Änderung ist die weitgehende Abschaffung des sogenannten Verbindungselements. Künftig soll bereits ein bestehendes Abkommen zwischen einem EU-Mitgliedstaat und einem Drittstaat ausreichen, um Abschiebungen dorthin zu ermöglichen. Dies bedeutet konkret, dass Asylsuchende auch in Länder gebracht werden können, in denen sie noch nie waren und zu denen sie weder familiäre, kulturelle noch sonstige Bindungen haben.
Eine wichtige Ausnahme gilt jedoch für unbegleitete Minderjährige: Für diese vulnerable Gruppe bleibt das Verbindungselement weiterhin eine zwingende Voraussetzung. Die beschlossenen Regelungen sind Teil des umfassenden EU-Migrations- und Asylpakets, das voraussichtlich im Juni in Kraft treten soll.
EU-weite Liste sicherer Herkunftsländer beschlossen
Parallel zu den erleichterten Abschiebungen hat das Europaparlament eine bindende, EU-weite Liste von sieben als sicher eingestuften Herkunftsländern verabschiedet. In diese Staaten soll künftig beschleunigt abgeschoben werden können. Die Liste umfasst:
- Marokko, Tunesien und Ägypten aus Nordafrika
- Das Kosovo auf dem Balkan
- Kolumbien in Südamerika
- Indien und Bangladesch in Südasien
Grundsätzlich sollen auch alle EU-Beitrittskandidatenländer automatisch als sicher für ihre Staatsangehörigen gelten. Dies würde Länder wie Albanien, Montenegro oder die Türkei einschließen. Allerdings sieht die Regelung Ausnahmen vor, wenn die EU Sanktionen gegen diese Staaten verhängt oder ein bewaffneter Konflikt ausbricht.
Politische Unterstützung und Kritik
Die Gesetzesänderungen wurden maßgeblich von den konservativen, rechten und rechtsextremen Fraktionen im Europaparlament getragen. Insbesondere Abgeordnete der AfD unterstützten die Vorhaben. Dagegen stimmten vor allem Vertreter der Linken, der Grünen und der Sozialdemokraten.
Menschenrechtsorganisationen haben die Entscheidung scharf kritisiert und warnen vor einer Aushöhlung des individuellen Asylrechts. Sie betonen, dass trotz der Liste sicherer Herkunftsländer weiterhin eine Einzelfallprüfung erfolgen muss. Schutzsuchende aus diesen Ländern sollen nicht automatisch abgeschoben werden, erhalten jedoch ein beschleunigtes Asylverfahren.
Die beschlossenen Regelungen müssen nun noch formell von den EU-Mitgliedstaaten bestätigt werden. Dieser Schritt gilt jedoch als Formsache, nachdem sich die Unterhändler der Institutionen bereits auf einen Kompromiss geeinigt haben. Die neuen Bestimmungen markieren eine deutliche Wende in der europäischen Migrationspolitik hin zu restriktiveren Maßnahmen.



