Thüringen erhöht Gefängnislöhne: Mehr Geld für Arbeit hinter Gittern
Die Thüringer Landesregierung will die Bezahlung für arbeitende Gefangene deutlich verbessern. Ein entsprechender Gesetzentwurf des Justizministeriums steht am Dienstag im Kabinett zur Beratung an, wie das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) berichtet.
Konkrete Erhöhung der Tagessätze
Das Ministerium hatte bereits Ende des vergangenen Jahres angekündigt, dass die sogenannte Eckvergütung um sechs Prozentpunkte steigen soll. Durch diese Änderung würden die Tagessätze von aktuell 16,18 Euro auf 26,96 Euro angehoben werden. Diese deutliche Steigerung soll die finanzielle Situation der Inhaftierten verbessern und ihre Resozialisierung fördern.
Strukturierte Arbeitsorganisation im Vollzug
Zugleich plant die Landesregierung, die Arbeit im Vollzug klarer zu strukturieren. Geplant ist eine Unterscheidung zwischen verschiedenen Beschäftigungsformen:
- Arbeitstherapie zur psychosozialen Stabilisierung
- Arbeitstraining für den Erwerb praktischer Fähigkeiten
- Bildungsmaßnahmen zur Qualifikationsverbesserung
- Reguläre Beschäftigung mit produktiver Tätigkeit
Diese Differenzierung soll eine gezieltere Förderung der Gefangenen ermöglichen und ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt nach der Entlassung erhöhen.
Zusätzliche Freistellungstage vor Entlassung
Der Gesetzentwurf sieht außerdem zusätzliche Freistellungstage vor der Entlassung vor. Diese Maßnahme soll den Übergang von der Haft in die Freiheit erleichtern und den Inhaftierten ermöglichen, notwendige Vorbereitungen für ihr Leben nach der Haft zu treffen.
Rechtliche Notwendigkeit nach Bundesverfassungsgerichtsurteil
Die geplante Neuregelung ist eine direkte Folge eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2023. Die Karlsruher Richter hatten damals zwei arbeitenden Häftlingen aus Bayern und Nordrhein-Westfalen recht gegeben, die gegen ihre niedrige Vergütung geklagt hatten. Das Gericht stellte fest, dass die bisherige Bezahlung in vielen Fällen nicht angemessen sei und den Resozialisierungsgedanken nicht ausreichend berücksichtige.
Die Thüringer Landesregierung reagiert mit ihrem Gesetzentwurf somit auf eine bundesweite rechtliche Entwicklung und setzt gleichzeitig eigene Akzente in der Gefängnisreform. Die geplanten Maßnahmen sollen nicht nur die finanzielle Situation der Inhaftierten verbessern, sondern auch ihre gesellschaftliche Wiedereingliederung nach der Haft unterstützen.



