Deutsch-Israelische Gesellschaft appelliert an Knesset: Todesstrafen-Gesetzentwurf verschieben
DIG appelliert an Knesset: Todesstrafen-Gesetz verschieben

Deutsch-Israelische Gesellschaft appelliert an Knesset: Todesstrafen-Gesetzentwurf verschieben

Die Deutsch-Israelische Gesellschaft (DIG) hat in einem dringenden Appell an das israelische Parlament, die Knesset, die Verabschiedung eines umstrittenen Gesetzentwurfs zur Wiedereinführung der Todesstrafe ausgesetzt. Die Organisation mit Sitz in Berlin fordert eine Vertagung der weiteren Beratungen und zeigt sich zutiefst besorgt über die möglichen Konsequenzen dieser legislativen Initiative.

Besorgnis über diskriminierenden Charakter

In einem Schreiben des DIG-Präsidenten Volker Beck, das dem SPIEGEL vorliegt, heißt es wörtlich: "Als langjährige Freunde des israelischen Volkes und des jüdischen und demokratischen Staates Israel appellieren wir respektvoll an die Mitglieder der Knesset, von der Verabschiedung dieses Gesetzes abzusehen und die weitere Beratung des Gesetzentwurfs zu vertagen." Die DIG verfolge "mit tiefer Besorgnis die aktuelle Debatte" über die mögliche Einführung der Todesstrafe in Israel.

Der Vorstand der überparteilichen Organisation, die 1966 gegründet wurde und zahlreiche Bundestagsabgeordnete sowie ehemalige Parlamentarier wie den Grünenpolitiker Volker Beck zu ihren Mitgliedern zählt, hatte am vergangenen Wochenende einen entsprechenden Beschluss gefasst. Besonders beunruhigend ist aus Sicht der DIG der faktisch diskriminierende Charakter des Gesetzentwurfs.

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Internationale Kritik und rechtliche Bedenken

Bereits am Wochenende hatten sich die Bundesregierung sowie die Regierungen von Großbritannien, Frankreich und Italien in einer gemeinsamen Erklärung "zutiefst besorgt" über das Gesetzesvorhaben geäußert. Die Außenminister der vier Staaten betonten insbesondere den diskriminierenden Aspekt des Entwurfs.

Laut dem Gesetzestext droht künftig jedem die Todesstrafe, "der absichtlich oder durch Gleichgültigkeit den Tod eines israelischen Bürgers aus rassistischen Motiven oder aus Feindseligkeit gegenüber einer Gemeinschaft verursacht, um dem Staat Israel und dem Wiederaufblühen des jüdischen Volkes in seinem Land zu schaden." Kritiker weisen darauf hin, dass dies bedeutet:

  • Ein Palästinenser, der einen Israeli tötet, würde mit Hinrichtung bedroht
  • Ein Israeli, der einen Palästinenser tötet, bliebe von dieser Strafe verschont

Historischer Kontext und politische Dynamik

Die Todesstrafe ist in Israel zwar theoretisch für einige Verbrechen möglich, faktisch jedoch seit Jahrzehnten ausgesetzt. Die letzte Hinrichtung fand 1962 statt, als der NS-Verbrecher Adolf Eichmann exekutiert wurde. Die aktuelle Gesetzesinitiative wird vom rechtsextremen Sicherheitsminister Itamar Ben Gvir vorangetrieben und würde die Todesstrafe für bestimmte Straftaten künftig verpflichtend vorschreiben.

Die rechtsgerichtete israelische Regierung unter Ministerpräsident Benjamin Netanjahu plant, den Gesetzestext am Montag zur zweiten und dritten Lesung in die Knesset einzubringen. Sollte das Gesetz endgültig angenommen werden, wird mit juristischen Anfechtungen gerechnet, die das Vorhaben vor das Oberste Gericht des Landes bringen könnten.

Die Deutsch-Israelische Gesellschaft betont in ihrem Schreiben, sich "der tiefgreifenden und tragischen Dilemma Israels in seinem gerechten und notwendigen Kampf gegen den Terrorismus vollauf bewusst" zu sein. Dennoch bleibt die Organisation bei ihrer Forderung nach einer Verschiebung der Entscheidung, um weitere Diskussionen und Überlegungen zu ermöglichen.

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