Bundesregierung äußert große Sorge über Todesstrafengesetz in Israel
Bundesregierung kritisiert Todesstrafe in Israel

Bundesregierung verurteilt Todesstrafengesetz in Israel mit deutlicher Kritik

Die Bundesregierung hat ihre tiefe Besorgnis über die jüngste Entscheidung der Knesset zur Einführung der Todesstrafe in Israel zum Ausdruck gebracht. Regierungssprecher Stefan Kornelius betonte in einer offiziellen Stellungnahme, dass die Ablehnung der Todesstrafe ein grundlegendes Prinzip der deutschen Politik darstellt. "Verständlicherweise ist Israel nach dem 7. Oktober hart gegen den Terrorismus vorgegangen. Das gestern verabschiedete Gesetz sieht die Bundesregierung aber mit großer Sorge", erklärte Kornelius.

Gesetz betrifft de facto ausschließlich Palästinenser

Das israelische Parlament hat das umstrittene Gesetz am Montag mit knapper Mehrheit gebilligt. Es sieht vor, dass bei terroristisch motiviertem Mord mit dem Ziel der Vernichtung des Staates Israel die Todesstrafe oder lebenslange Haft verhängt werden kann. Vor israelischen Militärgerichten in den palästinensischen Gebieten ist die Todesstrafe in solchen Fällen sogar zwingend vorgeschrieben. Sie muss bei einer Verurteilung binnen 90 Tagen durch Erhängen durch einen Gefängniswärter vollstreckt werden.

Kritiker sehen das Gesetz als rassistisch an, weil es de facto nur Palästinenser betrifft. Der Vorstoß stammt von der Partei des rechtsextremen Polizeiministers Itamar Ben-Gvir und wird auch vom rechtskonservativen Ministerpräsidenten Benjamin Netanyahu unterstützt. Die Bundesregierung äußerte zusätzliche Bedenken, dass ein solches Gesetz wohl ausschließlich auf Palästinenser in den palästinensischen Gebieten Anwendung finden würde. Daher bedauert sie die Entscheidung der Knesset und kann sie nicht gutheißen.

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Juristische Probleme und internationale Reaktionen

Experten wie Amir Fuchs vom israelischen Demokratie-Institut weisen auf erhebliche juristische Probleme hin. "So etwas gibt es in keiner demokratischen Rechtsordnung: Eine Todesstrafe, die zwingend ist", sagte Fuchs dem israelischen TV-Sender N12. Er betonte, dass es immer einen Ermessensspielraum für das Gericht oder die Staatsanwaltschaft bei der Strafbeantragung geben müsse. Selbst in demokratischen Staaten mit Todesstrafe, wie den USA, gebe es keine Todesstrafe als Zwang.

Das neue Gesetz richtet sich ausschließlich gegen Terroristen, die Juden angreifen. Fuchs zufolge würde diese Bestimmung einer gerichtlichen Überprüfung wegen Diskriminierung nicht standhalten. Eine Klage des israelischen Bürgerrechtsverbands liegt bereits beim höchsten Gericht vor. Israels Rechtsextreme feiern das Gesetz, während internationale Beobachter und Menschenrechtsorganisationen scharfe Kritik üben.

Die Bundesregierung bleibt bei ihrer ablehnenden Haltung und betont die Bedeutung menschenrechtlicher Standards in der internationalen Politik. Diese Entwicklung könnte die deutsch-israelischen Beziehungen belasten und weitere diplomatische Spannungen hervorrufen.

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