Steinbrück plädiert für neue Strategie im Umgang mit der AfD
Der frühere Bundesfinanzminister und SPD-Kanzlerkandidat Peer Steinbrück hat sich für eine neue Herangehensweise im Umgang mit der AfD ausgesprochen. Im Podcast „Ronzheimer“ des „Bild“-Vizechefs Paul Ronzheimer erklärte der Sozialdemokrat, dass er die sogenannte Brandmauer gegenüber der AfD „auf absehbare Zeit“ für notwendig halte. Zugleich warf er die Frage auf, wie eine „gewisse Veränderung der AfD im politischen Spektrum in Richtung auf eine rechtskonservative Position“ erreicht werden könne.
Rote Linien als Grundlage für Gespräche
Steinbrück schlug vor, rote Linien auf verschiedenen politischen Gebieten zu definieren. „Solange ihr euch da nicht verlässlich drauf einlasst, solange ist definitiv keine Kooperation, keine Duldung möglich“, sagte er. Dabei verwies er auf Vorstöße des Historikers Andreas Rödder, der für eine „konditionierte Gesprächsbereitschaft diesseits der Brandmauer“ plädiert hatte. Rödder hatte im vergangenen Jahr dem „Stern“ gesagt: „Wenn die AfD rote Linien einhält und sich klar von rechtsextremen Positionen und Figuren abgrenzt, ist es einen Versuch wert, das Gespräch zu suchen.“ Steinbrück sprach sich dafür aus, diese Überlegung weiterzuverfolgen, um zu prüfen, ob es eine Möglichkeit gebe, „diese AfD stärker zu entradikalisieren“.
Kein Verbotsverfahren, aber Entzug des passiven Wahlrechts
Ein Verbotsverfahren gegen die AfD lehnte Steinbrück ab. „Deshalb verschwinden die Wähler nicht. Und ich grenze damit automatisch auch die Wähler der AfD aus und kriminalisiere sie vielleicht, die ich zurückgewinnen könnte“, argumentierte er. Zudem sei es sehr schwer, ein Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht erfolgreich durchzusetzen – ein Scheitern hätte aus seiner Sicht „katastrophale Folgen“. Stattdessen sprach sich der Sozialdemokrat dafür aus, einzelnen Vertretern der AfD das passive Wahlrecht zu entziehen, zum Beispiel Björn Höcke, dem Partei- und Fraktionschef der vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuften Thüringer AfD. „Ich glaube, dass es genügend Material gibt, um deutlich zu machen, dass Herr Höcke ein Geisteskind ist, das mit den Grundlagen unserer Verfassung nichts zu tun hat“, sagte Steinbrück. Das Grundgesetz sieht in Artikel 18 vor, dass bestimmte Grundrechte verwirkt werden können, wenn Rechte wie die freie Meinungsäußerung „zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung missbraucht“ werden. Wie beim Parteienverbot wäre auch hier das Bundesverfassungsgericht zuständig.



