Der Volksmusiker Heino hat beim Landesgericht Innsbruck Klage gegen die AfD Uckermark eingereicht und fordert 30.000 Euro Schadenersatz. Grund ist eine Wahlwerbung der Partei, die ohne seine Erlaubnis mit seinem Namen und Image operiert haben soll. Das bestätigte sein Manager Helmut Werner der Deutschen Presse-Agentur.
Vorwurf der Persönlichkeitsrechtsverletzung
Die AfD Uckermark habe Persönlichkeits- und Markenrechte des 87-jährigen Sängers verletzt, so Werner. Konkret geht es um einen Beitrag des AfD-Politikers Felix Teichner vor der Landratswahl in der Uckermark im April. Teichner schrieb in sozialen Medien: „Am Sonntag würde Heino Felix wählen.“ Heinos Manager erklärte dazu: „Das hätte er nicht getan.“ Heino wehre sich grundsätzlich gegen die Vereinnahmung seiner Person für politische Zwecke. Die Wahlwerbung sei ein Nährboden dafür, dass Heino in die rechte politische Ecke gestellt werde, wo er nicht hingehöre.
Klage als klares Zeichen
Die Klage sei ein „ganz klares Zeichen gegen unerlaubte Wahlwerbung mit bekannten Gesichtern“, sagte Werner weiter. Es werde auch geprüft, ob gegen den AfD-Politiker selbst juristisch vorgegangen werde. Heino, der mit seinen Volksliedern und patriotischen Auftritten bekannt ist, habe sich in jüngerer Zeit nur einmal öffentlich politisch geäußert: Bei der vergangenen Bundestagswahl positionierte er sich als CDU-Wähler und Unterstützer von Friedrich Merz.
Unterlassungserklärung bereits abgegeben
Die AfD Uckermark hat nach Gerichtsangaben bereits eine Unterlassungserklärung abgegeben und sich damit verpflichtet, solche Werbung künftig zu unterlassen. Dennoch fordert Heino nun Schadenersatz in Höhe von 30.000 Euro. Der Fall zeigt, wie Prominente gegen unerlaubte politische Vereinnahmung vorgehen können.



