Heino reicht Klage gegen AfD ein
Der Volksmusiker Heino hat gegen die AfD eine Klage auf Zahlung von 30.000 Euro wegen immateriellen Schadens eingereicht. Das bestätigte sein Manager Helmut Werner gegenüber der Deutschen Presse-Agentur. Hintergrund ist ein Social-Media-Beitrag des AfD-Politikers Felix Teichner, der vor der Landratswahl in der Uckermark im April geschrieben hatte: „Am Sonntag würde Heino Felix wählen.“ Die Klage wurde beim Landesgericht Innsbruck eingereicht.
Nach Angaben von Werner seien durch die AfD Uckermark Persönlichkeitsrechte und Markenrechte des 87-jährigen Sängers verletzt worden. „Grundsätzlich wehrt sich Heino gegen die Vereinnahmung seiner Person für politische Zwecke“, sagte Werner. Die AfD-Wahlwerbung in Brandenburg sei ein Nährboden dafür, dass Heino in die rechte politische Ecke gestellt werde, „wo er nicht hingehört“.
Juristische Schritte bereits im April angekündigt
Bereits im April hatte Heino rechtliche Schritte angekündigt, damals war von einer Schmerzensgeldforderung in Höhe von 250.000 Euro die Rede. Die nun eingereichte Klage über 30.000 Euro ist das Ergebnis dieser Ankündigung. Werner erklärte: „Das hätte er nicht getan“ – mit Bezug auf die Behauptung des AfD-Politikers, Heino würde ihn wählen.
Die Klage sei ein „ganz klares Zeichen gegen unerlaubte Wahlwerbung mit bekannten Gesichtern“, so der Manager weiter. Es werde auch geprüft, ob gegen den AfD-Politiker persönlich juristisch vorgegangen werde. Heino habe sich in jüngerer Zeit nur einmal öffentlich zu politischen Themen geäußert: Bei der vergangenen Bundestagswahl habe er sich als CDU-Wähler und Unterstützer von Friedrich Merz positioniert.
Heino wehrt sich gegen Vereinnahmung
Der Sänger, der mit seinen Volksliedern und patriotischen Auftritten bekannt ist, betont, dass er nicht mit der AfD in Verbindung gebracht werden möchte. Bereits 2013 sagte er laut „Bild“-Zeitung: „Ich bin nicht schwarzbraun, ihr Haselnüsse!“ – eine Anspielung auf das umstrittene Lied „Schwarzbraun ist die Haselnuss“.
Die AfD Uckermark hat laut Gerichtsangaben bereits eine Unterlassungserklärung abgegeben, in der sie sich verpflichtet, solche Werbung künftig zu unterlassen. Heinos Manager kündigte an, weitere Schritte zu prüfen, falls die Partei erneut gegen die Persönlichkeitsrechte des Künstlers verstoße.



