Linke und Grüne im Berliner Abgeordnetenhaus haben eindringlich dafür geworben, dass sich Berlin im Bundesrat für ein zügiges AfD-Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht einsetzt. Grundlage hierfür sollen Erkenntnisse der Sicherheitsbehörden sein, aber auch ein neues Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte, nach dem ein Verbotsverfahren aussichtsreich sei.
Grünen-Fraktionschef verweist auf Umfragewerte
Grünen-Fraktionschef und Bürgermeisterkandidat Werner Graf verwies auf die starken Umfragewerte der AfD, die bei der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt Anfang September auf eine Mehrheit zusteuere. Wie schnell man eine Demokratie zerstören könne, das zeige auch die Geschichte des Landesparlaments: Erst 1932 sei die NSDAP in den Preußischen Landtag eingezogen, und ein Jahr später sei er von den Nazis abgeschafft worden.
Linke wirft Senat Arbeitsverweigerung vor
Die Linke-Politikerin Anne Helm warf dem Senat Arbeitsverweigerung vor. Nach dem neuen Gutachten gebe es keine Ausreden mehr, jetzt nicht zügig ein Prüfverfahren zum Parteienverbot einzuleiten. Die AfD ziele in Gänze auf die Abwicklung rechtsstaatlicher Strukturen.
AfD-Abgeordneter empört über Verbotsforderung
Der AfD-Abgeordnete Marc Vallendar äußerte sich empört, dass Grüne und Linke die laut Umfragen bundesweit stärkste Partei hierzulande verbieten wollten. „Das läuft auf die Abschaffung der Demokratie hinaus“, sagte er. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte sei im Übrigen nichts weiter als der „juristische Arm des grün-alternativen Milieus“. Deren Gutachten sei fachlich fragwürdig und „eine Kriegserklärung an Demokratie und Freiheit.“
CDU warnt vor übereiltem Vorgehen
Der CDU-Abgeordnete Burkard Dregger appellierte an die AfD-Abgeordneten, „das rechtsextremistische Gedankengut vieler Parteifreunde“ kritisch zu hinterfragen. Zugleich warnte er vor zu viel Eile bei einem Verbotsverfahren, das gründlich vorbereitet werden müsse. Eine Niederlage vor dem Bundesverfassungsgericht käme einer „umfassenden Legitimierung der AfD gleich“. Man dürfe daher nicht mit „Schaum vor dem Mund“ vorgehen, sondern klug und vernünftig.
Hintergrund: Koalition einigt sich auf Prüfung
Hintergrund ist, dass sich die Koalition aus CDU und SPD darauf geeinigt hat, ein Verbot der AfD vor dem Bundesverfassungsgericht erst prüfen zu lassen, wenn die Einstufung des Bundesamtes für Verfassungsschutz vor Gericht abschließend bestätigt wurde. Anfang Dezember hatten Grüne und Linke im Abgeordnetenhaus einem Antrag der beiden Regierungsparteien CDU und SPD zum Thema Parteienverbot zugestimmt. Anders als in einem eigenen Antrag der beiden Oppositionsparteien war darin nicht ausdrücklich von der AfD die Rede, sondern von den Gefahren, die durch „extremistische, verfassungsfeindliche Vereinigungen und Parteien“ ausgehen. Mit dem Antrag bekam der Senat den Auftrag, im Bundesrat Möglichkeiten eines AfD-Verbotsverfahrens auszuloten und eine entsprechende Bundesratsinitiative zu starten.



