AfD legt Berufung gegen Urteil zu Parteispende ein
AfD legt Berufung gegen Urteil zu Parteispende ein

Die rechtliche Auseinandersetzung zwischen der AfD und der Bundestagsverwaltung geht in die nächste Runde. Wie ein Sprecher des Verwaltungsgerichts auf dpa-Anfrage bestätigte, hat die AfD am Mittwoch Berufung gegen das Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts eingelegt. Dieses hatte im Mai entschieden, dass die Bundestagsverwaltung eine einbehaltene Parteispende in Höhe von gut 2,3 Millionen Euro nicht an die AfD zurückzahlen müsse (Az. VG 2 K 410/25). Der Fall wird nun vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg verhandelt. Zuvor hatte der „Spiegel“ über die Berufung berichtet.

Verwaltungsgericht: Spende war unzulässig

Nach Einschätzung des Verwaltungsgerichts handelte es sich bei der Zuwendung um eine unzulässige Parteispende. Gerichtspräsidentin Erna Viktoria Xalter führte in der Urteilsbegründung aus, dass zum Zeitpunkt der Annahme der Spende durch die AfD keine Klarheit über die Identität des tatsächlichen Spenders bestanden habe. Dies sei ein Verstoß gegen das Parteiengesetz, das Transparenz über die Herkunft von Großspenden fordert.

Hintergründe des Falls

Im Kern des Verfahrens stehen Plakate, mit denen die AfD im Bundestagswahlkampf Anfang 2025 als „bürgerliche Alternative“ zu anderen Parteien beworben wurde. Die AfD gab an, dass die Kampagne vom Österreicher Gerhard Dingler finanziert worden sei, der dies auch selbst bestätigte. Das Gericht äußerte jedoch Zweifel an dieser Darstellung. Es gebe Anhaltspunkte dafür, dass der deutsch-schweizerische Unternehmer Henning Conle hinter der Zuwendung stehe. Dieser habe Ende Dezember 2024, kurz vor der Spende an die AfD, 2,6 Millionen Euro als „Schenkung“ an Dingler überwiesen.

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Rechtliche Pflichten und Klage der AfD

Laut Gesetz müssen Parteien unerlaubte Spenden unverzüglich an den Bundestag weiterleiten, um Sanktionen zu vermeiden. Die AfD hatte dies im Vorjahr vorsorglich getan, nachdem die Bundestagsverwaltung Bedenken hinsichtlich der Spende geäußert hatte. Gleichzeitig reichte die Partei jedoch Klage beim Verwaltungsgericht ein, um eine Rückzahlung zu erwirken. Mit der nun eingelegten Berufung will die AfD erreichen, dass das Oberverwaltungsgericht die Entscheidung der ersten Instanz aufhebt und die Rückzahlung anordnet.

Die Bundestagsverwaltung hatte die Spende einbehalten, weil sie Zweifel an der Rechtmäßigkeit hatte. Der Ausgang des Berufungsverfahrens bleibt abzuwarten. Die AfD hält an ihrer Rechtsauffassung fest, dass die Spende ordnungsgemäß erfolgt sei.

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