Gesundheitsreform: Letzte Änderungen vor Kabinettsbeschluss möglich
Wenige Tage vor der geplanten Beschlussfassung im Bundeskabinett deuten sich noch mögliche Änderungen an den Plänen für die umstrittene Gesundheitsreform an. Gesundheitsministerin Nina Warken von der CDU und Finanzminister Lars Klingbeil von der SPD zeigten sich bei zentralen Streitpunkten offen für Anpassungen. Dazu gehören insbesondere Einschränkungen der beitragsfreien Mitversicherung von Ehepartnern sowie die Frage der Finanzierung von Gesundheitskosten für Bürgergeldempfänger.
Kernpunkte des Sparpakets
Die Gesundheitsministerin hatte am vergangenen Donnerstag die Kernpunkte eines umfangreichen Sparpakets vorgelegt, das die gesetzlichen Krankenversicherungen um insgesamt 20 Milliarden Euro entlasten soll. Bereits am 29. April soll die Reform das Bundeskabinett passieren, wobei die SPD in den aktuellen Plänen Unwuchten zulasten der Versicherten sieht. Ministerin Warken hingegen sprach von einem ausgewogenen Paket, das sich stark an den Empfehlungen einer von ihr eingesetzten Expertenkommission orientiert, die Ende März ihren Bericht vorgelegt hatte.
In der ARD-Sendung „Bericht aus Berlin“ begründete Warken die Dringlichkeit der Reform: „In den vergangenen Jahren sei nichts getan worden gegen steigende Krankenkassenbeiträge.“ Die Zusatzbeiträge für die Versicherten hätten sich verdoppelt und würden weiter ansteigen, wenn nicht jetzt gehandelt werde.
Kritik von Verbänden und Ärzten
Während der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung vor einer Verwässerung der Pläne warnt, kommt von Verbänden und Ärzten massive Kritik. Kassenärzte und die Deutsche Krankenhausgesellschaft wollen ihre Vorbehalte auf einer Pressekonferenz deutlich machen. Der Ärzteverband Marburger Bund spricht von einem systematischen Kurswechsel und kritisiert in einer Stellungnahme: „Die Versorgung soll nicht länger vom Bedarf her gedacht werden, sondern ausschließlich von der verfügbaren Finanzmasse.“
Streitpunkt Mitversicherung von Ehepartnern
Nach dem aktuellen Entwurf von Ministerin Warken sollen Kassenmitglieder mit derzeit beitragsfrei mitversicherten Ehepartnern künftig einen Beitragszuschlag von 3,5 Prozent zahlen. Diese Regelung soll ab dem Jahr 2028 in Kraft treten. Beitragsfrei mitversichert bleiben sollen hingegen:
- Kinder
- Eltern von Kindern bis zum siebten Geburtstag
- Menschen mit pflegebedürftigen Angehörigen
- Personen im Regel-Rentenalter
In der ARD betonte Warken, dass hier noch Gespräche laufen und überall Gesprächsbereitschaft bestehe. Sie verwies zudem auf das parlamentarische Verfahren, in dem weitere Veränderungen möglich sind. CSU-Chef Markus Söder bezeichnete den Vorschlag in der ARD-Sendung als ersten Schritt in die richtige Richtung, der aber noch nicht ausreiche.
Streitpunkt Kosten für Bürgergeldempfänger
Die CSU stemmt sich entschieden dagegen, dass die Krankenkassen weiterhin die Gesundheitskosten für Bürgergeldempfänger finanzieren sollen, anstatt diese mit Steuergeldern zu bezahlen. Söder mahnte hier eine deutliche Veränderung an und forderte, dies durch Einsparungen im Bundeshaushalt gegenfinanzieren zu lassen.
Warkens Entwurf sieht hingegen keine Änderung der bisherigen Praxis vor, die bis zu zwölf Milliarden Euro Krankenkosten für Bürgergeldempfänger von der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlen lässt. Die Ministerin verwies auf fehlende Spielräume im Bundeshaushalt, räumte aber eine Ungerechtigkeit gegenüber den Beitragszahlern ein, über die man perspektivisch sprechen müsse.
Finanzminister Lars Klingbeil, der zunächst Änderungen abgelehnt hatte, zeigte sich nun offen für Lösungen – „wenn wir Lösungen finden im Haushalt, wie wir das hinkriegen“. In der ZDF-Sendung „Berlin direkt“ betonte der SPD-Vorsitzende: „Es bringt doch nichts, wenn man die Lücke von A nach B schiebt.“
Sozialverband vermisst Balance
Der Sozialverband Deutschland warnte unterdessen vor möglichen Kürzungen beim Krankengeld. SoVD-Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier kritisierte in der „Rheinischen Post“: „Das ist höchst unsolidarisch und wird die Diskussion um die Mehrklassensystemversorgung nur noch mehr befeuern.“ Sie bemängelte, dass dem Gesetzentwurf die Balance fehle, da die GKV-Versicherten jahrelange Beitragserhöhungen ertragen hätten.
Diskussion über Anzahl der Krankenkassen
Ein weiteres Thema ist die mögliche Reduzierung der Anzahl gesetzlicher Krankenkassen. Warken betonte, dass Bürgerinnen und Bürger sie fragten, ob Deutschland über 90 gesetzliche Krankenkassen benötige. Die Expertenkommission habe den Auftrag, hierzu in einem zweiten Bericht Vorschläge zu erarbeiten.
Der gesundheitspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Christos Pantazis, sagte der „Bild“: „Ich sage es ganz offen: Wir brauchen keine 90 Krankenkassen. Ein halbes Dutzend bis maximal ein Dutzend große, leistungsfähige Kassen würde ausreichen.“ CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann hatte bei RTL/ntv ebenfalls geäußert, dass zehn Krankenkassen ausreichend seien.
Insgesamt zeigt sich, dass trotz des Zeitdrucks vor dem Kabinettsbeschluss am 29. April noch Raum für Anpassungen an der Gesundheitsreform besteht. Die Diskussionen um soziale Balance, Finanzierungslösungen und strukturelle Reformen werden in den kommenden Tagen intensiv weitergeführt werden.



