Das Oberlandesgericht Frankfurt hat entschieden: Die Stiftung Warentest muss für die wirtschaftlichen Folgen eines von ihr beauftragten, fehlerhaften Tests haften. Der Rauchmelder-Hersteller Pyrexx erhält Schadenersatz zugesprochen. Die genaue Summe muss nun das Landgericht als Vorinstanz festlegen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Hintergrund des Rechtsstreits
Dem Berliner Mittelständler waren nach einem negativen Testurteil („Mangelhaft (5,0)“) aus dem Jahr 2020 zahlreiche Aufträge und Kunden verloren gegangen. Das Unternehmen stand dadurch fast vor dem Aus. „Millionen Haushalte waren verunsichert, das Geschäft brach ein, jeder dritte Mitarbeiter verlor seinen Job“, erklärte Pyrexx. Das Unternehmen fordert 7,7 Millionen Euro Schadenersatz.
Bisheriger Verlauf
In der ersten Instanz am Landgericht Frankfurt hatte die Stiftung Warentest sämtliche Unterlassungsansprüche des Unternehmens anerkannt und das falsche Testergebnis zurückgezogen. Schadenersatz wollte die Stiftung jedoch nicht leisten und legte in dieser Frage Berufung ein. Einen angekündigten erneuten Brandmelder-Test hat die Stiftung bislang nicht veröffentlicht.
Bedeutung des Urteils
Das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt könnte weitreichende Folgen haben: Es stellt klar, dass Verbraucherorganisationen wie die Stiftung Warentest für fehlerhafte Tests haften müssen, wenn dadurch Unternehmen wirtschaftlicher Schaden entsteht. Experten sehen darin eine Stärkung der Rechte von Herstellern gegenüber Testinstitutionen.
Pyrexx begrüßte die Entscheidung. Das Unternehmen hofft nun auf eine schnelle Festlegung der Schadenersatzhöhe durch das Landgericht. Die Stiftung Warentest prüft derzeit, ob sie Rechtsmittel einlegt.



