Das Landgericht Dessau hat am Donnerstag im Berufungsprozess gegen eine 31-jährige Frau den Vorwurf der Misshandlung von Schutzbefohlenen fallengelassen. Die Mutter war ursprünglich wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt worden, nachdem ihr zweijähriges Kind vor über vier Jahren in Bitterfeld-Wolfen in zu heißes Badewasser gestellt worden war. Die Verbrühungen wurden zwei Tage lang ignoriert, bevor das Kind medizinische Hilfe erhielt.
Urteil des Landgerichts
Das Gericht milderte die Strafe, da es keine Anhaltspunkte für eine vorsätzliche Misshandlung sah. Die Richter betonten, dass die Mutter nicht absichtlich gehandelt habe, sondern fahrlässig. Der Fall hatte für Aufsehen gesorgt, da das Kind schwere Verbrennungen erlitt. Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich auf eine höhere Strafe plädiert.
Hintergrund des Falls
Der Vorfall ereignete sich im Jahr 2022. Das Kind wurde in eine Badewanne mit zu heißem Wasser gestellt und erlitt Verbrühungen an den Beinen und am Rücken. Die Mutter brachte das Kind erst zwei Tage später ins Krankenhaus. Die Ärzte diagnostizierten schwere Verbrennungen zweiten Grades. Das Kind musste mehrfach operiert werden und leidet bis heute unter Narben.
Das Landgericht Dessau entschied, dass die Mutter nicht mit der erforderlichen Sorgfalt gehandelt habe, aber nicht böswillig. Die Strafe wurde auf eine Bewährungsstrafe reduziert. Zudem muss die Mutter an einem Erziehungskurs teilnehmen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.



