Darf man mit der BahnCard 100 dauerhaft im Zug leben? Anwalt klärt auf
BahnCard 100: Dauerhaft im Zug leben erlaubt?

Ein 19-Jähriger lebt seit drei Jahren im Zug – doch ist das überhaupt erlaubt? Lasse Stolley nutzt seit 2022 die BahnCard 100, um unbegrenzt durch Deutschland zu reisen, und macht den Zug zu seinem festen Aufenthaltsort. Was rechtlich gilt, erklärt ein Experte.

Rechtliche Grundlage: Beförderungsvertrag statt Mietvertrag

Juristisch betrachtet schließt man mit dem Kauf einer BahnCard 100 einen Beförderungsvertrag ab – keinen Mietvertrag. Ein ausdrückliches Verbot, dauerhaft im Zug zu bleiben, gibt es nicht. Reiserechtsanwalt Jan Bartholl erklärt gegenüber TRAVELBOOK: „Es ist niemandem verwehrt, in einem Zug zu schlafen, sich die Zähne zu putzen oder andere Dinge zu tun, die man sonst in einer Wohnung erledigen würde – aber eben alles nur im Rahmen der Beförderungsbedingungen.“

Was erlaubt ist und was nicht

Wer einen gültigen Fahrschein besitzt und andere Fahrgäste nicht stört, darf sich auch über längere Zeit im Zug aufhalten. Allerdings kann die Deutsche Bahn Fahrgäste ausschließen, die den Zug zweckwidrig nutzen, gegen die Hausordnung verstoßen oder andere beeinträchtigen. Eine klare zeitliche Grenze für den Aufenthalt mit einem gültigen Ticket gibt es in den Beförderungsbedingungen nicht. Auf eine entsprechende Nachfrage von TRAVELBOOK reagierte die Bahn bislang nicht.

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Warum es kein echtes Wohnen ist

Trotz der Möglichkeit, dauerhaft im Zug zu sein, gilt dies rechtlich nicht als Wohnen. In Deutschland benötigt man für einen Wohnsitz eine Meldeadresse. Lasse Stolley hat daher ein Postfach und ist offiziell an einem anderen Ort gemeldet. Ein Daueraufenthalt im Zug ersetzt also keinen offiziellen Wohnsitz, ist aber mit gültigem Ticket und Einhaltung der Regeln möglich.

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