Vorsicht vor Abzocke beim Online-Check-in: Drittanbieter tricksen Reisende
Abzocke beim Online-Check-in: So schützen Sie sich

Wer vor dem Flug online eincheckt, sollte genau hinschauen, ob es sich tatsächlich um die Website der Fluggesellschaft handelt. Denn das Europäische Verbraucherzentrum warnt vor Abzockmaschen rund um den Online-Check-in. Drittanbieter hängen sich demnach gezielt an stark gesuchte Airlines und versuchen, damit Kasse zu machen.

So funktioniert die Masche

Die Drittanbieter versprechen, für geringe Summen das Einchecken abzuwickeln, Sitzplätze zu reservieren oder Bordkarten bereitzustellen. Doch zum einen werden Betroffenen dabei häufig zusätzliche Leistungen und teure Abos untergejubelt. Zum anderen werden die versprochenen Dienstleistungen teils nicht einmal erbracht, wie die Verbraucherschützer auf Basis zahlreicher Beschwerden berichten.

Wie Betroffene auf die Seiten der Drittanbieter gelangen

In vielen Fällen landen Betroffene über eine Suchmaschinenanfrage auf den Seiten der Drittanbieter. Zum Beispiel, wenn sie mit den Schlagwörtern „Airline xy, Online-Check-in“ suchen und dann nicht genau schauen, ob es sich wirklich um die Seite der Fluggesellschaft handelt. Grundsätzlich ist es immer ratsam, das Einchecken direkt bei der Airline abzuwickeln – nicht nur wegen der unnötigen Kosten und Abofallengefahr. Außerdem ist damit sichergestellt, dass man Informationen etwa über verschobene Flugzeiten aus erster Hand bekommt. Sind Drittanbieter zwischengeschaltet, können die Informationswege unübersichtlich werden.

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Auch bei Services am Flughafen aufmerksam sein

Die Verbraucherschützer beobachten, dass solche Anbieter auch gezielt bei Dienstleistungen an Flughäfen versuchen – konkret etwa bei den „Fast Tracks“, also vorher buchbaren Zeitfenstern für einen schnelleren Weg durch die Sicherheitskontrolle. Auch hier sollten Reisende genau schauen, dass sie die Buchung tatsächlich über die Website des Flughafens abwickeln und nicht auf Drittanbieterseiten, die „wie ein praktischer Service wirken – und im Kleingedruckten dann ein Abo mitverkaufen“, wie das Verbraucherzentrum schreibt.

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