München erzielt Rekord bei Rückgewinnung von Wohnraum
Die Landeshauptstadt München hat im Jahr 2025 einen neuen Rekord im Kampf gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum aufgestellt. Wie das Sozialreferat am Donnerstag dem Stadtrat mitteilte, konnten insgesamt 507 Wohnungen dem regulären Wohnungsmarkt zurückgeführt werden – so viele wie nie zuvor. Der bisherige Höchstwert aus dem Jahr 2024 lag bei 448 Wohnungen.
Die zurückgewonnenen Wohnungen umfassen rund 30.000 Quadratmeter Wohnfläche. Würde die Stadt diese Menge an Wohnraum selbst neu bauen, müsste sie nach eigenen Angaben rund 200 Millionen Euro investieren. Die meisten Zweckentfremdungen wurden im Stadtbezirk Pasing-Obermenzing beendet.
Arten der Zweckentfremdung
Von den 507 Fällen entfielen 254 auf Leerstand, 145 auf die Nutzung als Ferienwohnung und 108 auf gewerbliche Nutzung. Als Zweckentfremdung gilt unter anderem die Vermietung von Wohnungen als Ferienwohnungen, die Nutzung für Medizintourismus oder das Leerstehenlassen von Wohnraum. In einer Stadt wie München, in der bezahlbarer Wohnraum knapp ist, stellt dies ein erhebliches Problem dar.
Rekord bei Zwangs- und Bußgeldern
Auch die verhängten Zwangs- und Bußgelder erreichten 2025 neue Höchstwerte. Die Zwangsgelder beliefen sich auf rund 1,2 Millionen Euro (2024: 1.095.500 Euro). Die Bußgelder für nachgewiesene Verstöße stiegen auf über 700.000 Euro, nachdem sie im Vorjahr noch bei 290.768 Euro gelegen hatten.
Online-Meldeplattform stark genutzt
Die 2018 eingeführte Online-Meldeplattform, über die Bürger Verdachtsfälle melden können, verzeichnete mit 1225 Meldungen ebenfalls einen Rekord. Die meisten Hinweise betrafen vermutete Leerstände, insbesondere im Bezirk Neuhausen-Nymphenburg. Die Plattform hilft der Verwaltung, Zweckentfremdungen effizienter zu identifizieren.
Politik lobt konsequentes Vorgehen
Bürgermeisterin Verena Dietl (SPD) betonte, die Stadt gehe seit Jahren mit allen verfügbaren Mitteln gegen Zweckentfremdung vor. „Jeder einzelne Fall bedeutet für meine Teams im Sozialreferat viel Recherche und Aufwand. Aber es lohnt sich“, sagte Dietl. Sofie Langemeier, sozialpolitische Sprecherin der Fraktion Die Grünen/Rosa Liste/Volt, ergänzte: „Wir haben nichts gegen die Studentin, die einmal für zwei Wochen ihr WG-Zimmer untervermietet. Aber dass Wohnungen, in denen Münchner ein Zuhause finden könnten, als Ferienapartment missbraucht werden oder leer stehen, geht gar nicht. Auch Medizintourismus ist weiterhin ein Problem.“
Neue Registrierungspflicht für Kurzzeitvermietungen
Im Laufe des Jahres wird die städtische Zweckentfremdungssatzung geändert. Künftig müssen alle Wohnungen, die auf Online-Portalen als Ferienwohnung angeboten werden, vorab beim Sozialreferat registriert werden. Eine entsprechende Änderung des bayerischen Zweckentfremdungsgesetzes zum 1. April 2026 macht dies möglich. Ohne diese Rechtsgrundlage durfte die Stadt eine Registrierungspflicht nicht einführen.
Sozialreferentin Dorothee Schiwy begrüßte die Neuregelung: „Das erleichtert uns den Kampf gegen Zweckentfremdung deutlich. Daneben fordern wir weiterhin eine Genehmigungspflicht für die Nutzung sämtlicher Wohnungen, die für Zwecke der Fremdenbeherbergung angeboten werden. Mit diesen Pflichten wäre die strittige Auskunftserteilung durch die Plattformbetreiber gar nicht nötig.“ Auch die Rathaus-SPD spricht sich für eine Genehmigungspflicht aus und fordert zudem, dass Vermieter ihre Wohnungen maximal acht Wochen pro Jahr als Ferienwohnung anbieten dürfen.



