Gutachten enthüllt: Systematisches Vorgehen bei schwerem Missbrauchsfall in Ilmenau
Gutachten zeigt systematischen Missbrauch in Ilmenau

Gutachten enthüllt systematisches Vorgehen bei schwerem Missbrauchsfall

Ein psychiatrisches Gutachten hat nun die perfiden und planvollen Methoden eines 46-jährigen Mannes aus Ilmenau aufgedeckt, der über acht Jahre hinweg seine Stiefkinder schwer sexuell missbraucht haben soll. Oliver B. (46) steht am Landgericht Erfurt wegen 973 Sexualstraftaten und des Besitzes von 12.500 kinderpornografischen Dateien vor Gericht. Die Anklage wirft ihm vor, sich sowohl an seiner damals zehnjährigen Stieftochter als auch später an ihrem Halbbruder vergangen zu haben.

Manipulative Taktiken zur Vertuschung der Taten

Gutachter Hans-Peter Volz beschreibt in seinem Bericht, dass der Angeklagte äußerst manipulativ vorgegangen sei. So habe Oliver B. behauptet, durch den Verkauf von Missbrauchsvideos im Internet Geld für die Familie verdienen zu wollen. „Dabei müsse alles ein Geheimnis bleiben, vor allem vor der Mutter“, zitiert Volz aus den Akten. In einem fünfseitigen Geständnis, das B. bereits im Dezember an das Gericht sandte, versuchte er die Schwere seiner Taten herunterzuspielen und behauptete, „es sei alles nicht so schlimm gewesen“.

Der Angeklagte berief sich zudem auf angebliche „Absprachen“, dass seine Opfer „mitgemacht hätten“, und suggerierte damit eine Einvernehmlichkeit, die laut Gutachter nicht existierte. Für die Mutter der Kinder, die am Dienstag ohne ihre Kinder als Nebenklagevertreterin am Prozess teilnahm, waren diese Enthüllungen ein sichtlicher Schock.

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Vorgeschichte und mangelnde Kooperation

Bereits im Jahr 2012 wurde Oliver B. wegen des Besitzes von kinder- und jugendpornografischen Aufnahmen zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Eine Therapie musste er damals jedoch nicht absolvieren. Auch im aktuellen Verfahren zeigte der Angeklagte wenig Kooperationsbereitschaft: Er verweigerte sowohl die Begutachtung durch den Sachverständigen als auch zunächst eine Aussage vor Gericht.

Gutachter Volz musste seine Einschätzung daher ausschließlich auf die Aktenlage stützen, da ein persönliches Gespräch mit dem Beschuldigten nicht möglich war. „Ich war in der Haftanstalt in Suhl, aber der Angeklagte wollte nicht“, erklärte Volz während der Verhandlung.

Prozessverlauf und weitere Beweisaufnahme

Zum Prozessauftakt schwieg Oliver B. zunächst und gestand seine Taten erst, als ihm der Vorsitzende Richter der 3. Strafkammer, Holger Pröbstel, mit einer möglichen Haftstrafe von bis zu 15 Jahren drohte. Richter Pröbstel stellte während der Verhandlung die entscheidende Frage: „Wird er nach seiner Strafverbüßung wieder zur Gefahr?“

Die Antwort des Gutachters fiel ambivalent aus: Das Rückfallrisiko sei „mittelhoch“ – eine Einschätzung, die laut Volz jedoch auch an der dünnen Informationslage liegen könne. Der Sachverständige räumte ein, dass er schlicht nicht genug über den Täter wisse, um eine fundiertere Prognose abgeben zu können.

Am 21. April wird der Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit fortgesetzt. Dann muss die 3. Strafkammer Teile des belastenden Bild- und Videomaterials sichten, das im Rahmen der Ermittlungen sichergestellt wurde. Die Beweisaufnahme verspricht weitere schockierende Enthüllungen in diesem besonders schweren Fall von sexuellem Missbrauch.

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