Berliner Rechnungshof: Fördergeldvergabe gegen Antisemitismus rechtswidrig
Fördergeldvergabe gegen Antisemitismus rechtswidrig

Die bereits seit längerem umstrittene Vergabe von Millionen-Fördermitteln für Projekte gegen Antisemitismus in Berlin ist nach Einschätzung des Landesrechnungshofes rechtswidrig gewesen. Die Kulturverwaltung habe mit ihren Verfahren zur Bearbeitung und Auszahlung bestimmter Förderanträge gegen die Landeshaushaltsordnung und andere Regeln verstoßen, heißt es im Entwurf eines Prüfberichts der Behörde, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt und über den zuerst der RBB berichtete. Der endgültige Bericht soll um 12.30 Uhr veröffentlicht werden.

Hintergrund der Sonderprüfung

Gegenstand der Sonderprüfung waren Zuwendungsbescheide für 13 Projekte für das Jahr 2025 in Höhe von 2,5 Millionen Euro aus einem Etat der Kulturverwaltung für „Projekte von besonderer politischer Bedeutung“. Die Vorhaben stammen von einer Liste mit 18 Projekten, für die sich vor allem die CDU-Fraktion bei der Kulturverwaltung stark gemacht hatte. Grüne und Linke werfen namentlich zwei CDU-Abgeordneten unzulässige Einflussnahme vor, was diese zurückweisen. Kultursenatorin Sarah Wedl-Wilson (parteilos) hatte die Mittel schließlich bewilligt.

Rechnungshof rügt Auswahl als willkürlich

Laut Rechnungshof wurde schon die Auswahl der Projekte in der Kulturverwaltung willkürlich und nicht auf Basis nachvollziehbarer Kriterien getroffen. „Die Senatsverwaltung hat zudem kein geeignetes Verfahren zur Prüfung von Förderanträgen entwickelt und verbindlich festgelegt“, heißt es weiter. Auch habe es keine nachvollziehbare, vollständige und belastbare fachlich-inhaltliche Prüfung der jeweiligen Förderanträge gegeben. Sechs der 13 Projekte hätten nach Einschätzung des Rechnungshofes überhaupt nicht aus dem fraglichen Haushaltstitel gefördert werden dürfen. Diese sechs Projekte allein erhielten rund zwei Millionen Euro.

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Die Kulturverwaltung steht nun unter Druck, die Vergabepraxis zu reformieren. Kritiker fordern transparente Kriterien und eine unabhängige Prüfung aller Förderanträge. Der Rechnungshof empfiehlt, die Mittelvergabe künftig auf eine rechtssichere Grundlage zu stellen.

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