Fünf Straftäter bei Polizeikontrollen in Pomellen gefasst
Fünf Straftäter in Pomellen gefasst

Bei Kontrollen am ehemaligen Grenzübergang Pomellen auf der A11 hat die Bundespolizei am Wochenende mehrere per Haftbefehl gesuchte Personen gefasst und zudem ein Auto sichergestellt.

Festnahme eines polnischen Autofahrers

Einsatzkräfte stoppten zunächst einen 30-jährigen polnischen Autofahrer. Die Staatsanwaltschaft Hof hatte den Mann zur Festnahme und Strafvollstreckung wegen Körperverletzung ausgeschrieben, wie Polizeisprecher Igor Weber am Montag mitteilte. Weil der 30-Jährige die Geldstrafe in Höhe von 680 Euro sowie 86 Euro Verfahrenskosten nicht zahlen konnte, wurde er für 17 Tage in die Justizvollzugsanstalt Neustrelitz eingeliefert. Zudem hatte er sich mit einem ungültigen Führerschein ausgewiesen, weshalb die Beamten Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis erstatteten.

Weitere Festnahmen und Geldstrafen

Ebenfalls kontrolliert wurde ein 47-jähriger Pole, der von der Staatsanwaltschaft Dresden wegen eines besonders schweren Falls des Diebstahls gesucht wurde. Er zahlte die geforderte Geldstrafe in Höhe von 3560 Euro sowie 155 Euro Verfahrenskosten vor Ort und verhinderte damit eine 89-tägige Ersatzfreiheitsstrafe.

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Ein 36-jähriger Pole, der mit Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Hannover wegen Diebstahls gesucht worden war und ebenfalls in Pomellen gefasst wurde, beglich die geforderte Geldstrafe in Höhe von 900 Euro und 77 Euro Verfahrenskosten. Somit ersparte er sich 15 Tage im Gefängnis.

Rumänische Staatsangehörige ohne Versicherung

In der Nacht zum Montag kontrollierten die Beamten zudem zwei rumänische Staatsangehörige im Alter von 32 und 42 Jahren, die aus Polen einreisten. Gegen den Fahrer lag eine Ausschreibung der Staatsanwaltschaft Köln zur Aufenthaltsermittlung wegen Computerbetrugs vor. Sein Beifahrer wurde von der Staatsanwaltschaft Karlsruhe in zwei Fällen zur Aufenthaltsermittlung gesucht – wegen Computerbetrugs und Diebstahls. Für das von beiden genutzte Auto, ein Skoda mit deutschen Kennzeichen, bestand keine Haftpflichtversicherung. Zudem lag eine Ausschreibung des Polizeipräsidiums Essen zur Sicherstellung des Fahrzeugs als Beweismittel in einem Verfahren wegen Verkehrsunfallflucht mit Personenschaden vor. Die Beamten stellten den Wagen sicher. Zusätzlich fertigten sie eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz.

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