Ausweispflicht in Berliner Freibädern: Drei Jahre Sicherheitsdebatte vor neuer Saison
Während die Temperaturen noch nicht an den Sommer denken lassen, laufen die Vorbereitungen für die Freibadsaison in Berlin auf Hochtouren. Im Mittelpunkt steht dabei eine seit 2023 geltende Sicherheitsmaßnahme: die Ausweispflicht in allen städtischen Freibädern. Diese Regelung, eingeführt nach gewalttätigen Vorfällen in vergangenen Jahren, bleibt umstritten und wird sogar vor Gericht verhandelt.
Polizeistatistik zeigt gemischtes Bild
Die Zahlen aus der vergangenen Saison 2025 offenbaren ein komplexes Bild. Die Berliner Polizei verzeichnete zwischen dem 15. Mai und 7. September insgesamt 346 Einsätze unter dem Stichwort „Sommerbad“. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum waren es 295 Einsätze. Eine Polizeisprecherin betont jedoch, dass diese Zahlen mit Vorsicht zu interpretieren sind. Nicht jeder Einsatz an einer Badadresse habe tatsächlich mit Vorfällen im Freibad zu tun.
Bei den registrierten Straftaten in Freibädern zählte die Polizei von April bis September 181 Delikte. Nach Senatsangaben wurden über die gesamte Saison 2025 hinweg schließlich 208 Straftaten erfasst. Dabei handelte es sich überwiegend um Diebstähle, darunter auch Fahrraddiebstähle im Außenbereich der Bäder. Unter den Gewalttaten dominierten einfache Körperverletzungen mit 46 Fällen. Schwere Massenschlägereien oder Angriffe auf Wachpersonal blieben aus.
Hausverbote und Sicherheitsmaßnahmen im Fokus
Die Berliner Bäder-Betriebe erteilten in der Saison 2025 insgesamt 143 Hausverbote. Besonders betroffen waren das Freibad Pankow mit 26 und das Sommerbad am Insulaner mit 24 Verboten. In 56 Fällen ging es um Besucher, die über Zäune kletterten, um den Eintritt zu umgehen – auch hier führte das Bad in Pankow mit 26 registrierten Fällen. In allen diesen Situationen wurde laut Betreiberangaben ein Ausweisdokument erfasst.
Die Berliner Bäder-Betriebe verteidigen die Ausweispflicht nachdrücklich. Seit ihrer Einführung sei die Zahl der Zwischenfälle gesunken. „Zum einen können wir im Zweifel die Personalien feststellen“, erklärt eine Sprecherin. „Zum anderen können wir bei Zwischenfällen Hausverbote sicher aussprechen.“ Zudem seien Online-Tickets nur in Verbindung mit einem Ausweisdokument gültig.
Videoüberwachung und datenschutzrechtliche Bedenken
Neben der Ausweispflicht gibt es in ausgewählten Bädern Videoüberwachung in den Eingangsbereichen. Seit 2023 sind Anlagen in Neukölln, am Insulaner, in Kreuzberg und Pankow installiert, 2024 kam das Sommerbad Gropiusstadt hinzu. Die Videodaten werden 72 Stunden gespeichert. Laut Bäder-Betrieben hat die Polizei diese Daten nur in Einzelfällen abgefragt.
Die Berliner Datenschutzbeauftragte kritisiert diese Maßnahmen scharf und hat die Bäder-Betriebe bereits verwarnt. Der Betreiber wehrt sich dagegen vor Gericht. Am 6. Mai 2026 – wenige Tage nach dem Saisonstart – will das Verwaltungsgericht Berlin den Fall prüfen.
Polizei sieht Zusammenhang nicht eindeutig
Die Polizei Berlin berichtet zwar von weniger Straftaten in Freibädern seit 2023, sieht aber keinen eindeutigen kausalen Zusammenhang mit der Ausweispflicht. „Ob dies mit der Ausweispflicht zusammenhängt, ist nicht zu sagen“, heißt es aus Polizeikreisen. Gleichzeitig weisen Beamte darauf hin, dass die Pflicht zur Vorlage eines Ausweises selbst zu Konflikten führen kann, wenn Besucher sich weigern – was dann wiederum Polizeieinsätze nach sich zieht.
Mit dem Saisonstart am 1. Mai 2026 wird sich zeigen, wie sich die Sicherheitsmaßnahmen in der Praxis bewähren. Die gerichtliche Auseinandersetzung um Datenschutz und Sicherheitsbedürfnisse dürfte die Debatte weiter anheizen.



