XL-Bully beißt 84-Jährigen zu Tode: Besitzer zu 12 Jahren Haft verurteilt
XL-Bully tötet Mann: Besitzer zu 12 Jahren Haft verurteilt

Kampfhund außer Kontrolle: XL-Bully beißt Mann zu Tode – Besitzer muss 12 Jahre in Haft

In einem schockierenden Fall von Tiergefährdung wurde der Besitzer eines verbotenen XL-Bully-Hundes in England zu einer langjährigen Haftstrafe verurteilt. Das Tier hatte einen 84 Jahre alten Mann in Nordwestengland attackiert und ihn schließlich getötet. Der Vorfall wirft erneut Fragen zur Haltung gefährlicher Hunderassen auf.

45 Minuten qualvoller Angriff mit tödlichem Ausgang

Der Angriff ereignete sich im Februar 2025, als das Opfer abends auf dem Heimweg von einem Pub in der Einfahrt eines Hauses von dem Hund überfallen wurde. Laut Gerichtsangaben, die von der britischen Nachrichtenagentur PA verbreitet wurden, dauerte der Angriff ganze 45 Minuten. Während dieser Zeit erlitt der Mann unerträgliche Schmerzen und blieb die ganze Zeit bei Bewusstsein.

Die Verletzungen wurden vor Gericht als „katastrophale Gesichtsverletzungen“ beschrieben. Der Mann erlag seinen schweren Verletzungen schließlich einen Monat nach dem brutalen Angriff. Bewaffnete Polizisten mussten den 46 Kilogramm schweren Hund namens „Toretto“ mit zehn Schüssen töten, um das Opfer zu retten.

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Untersuchungen zeigen grausame Details

Spätere Untersuchungen ergaben, dass der XL-Bully bereits damit begonnen hatte, den Mann bei lebendigem Leib zu fressen. Diese grausame Tatsache unterstreicht die extreme Gefährlichkeit des Tieres und das vollständige Versagen der Sicherheitsvorkehrungen durch den Besitzer.

Der 31-jährige Angeklagte wurde für schuldig befunden, Halter eines gefährlich außer Kontrolle geratenen Hundes gewesen zu sein. Ein „Katalog von Versäumnissen“ habe zu dem tragischen Angriff geführt. So war der Hund nur unzureichend gesichert – lediglich auf einer Terrasse durch ein Tor mit einem einfachen Riegel.

Verbotene Hunderasse in Großbritannien

Der Hundebesitzer bekannte sich schuldig, einen XL-Bully ohne die erforderliche Ausnahmegenehmigung gehalten zu haben. Seit Februar 2024 ist in Großbritannien die Haltung von XL-Bullies untersagt, es sei denn, sie waren bereits vor dem Inkrafttreten des Verbots registriert. Diese strengen Regelungen sollen genau solche tragischen Vorfälle verhindern.

Situation in Deutschland: Keine bundesweite Regelung

In Deutschland ist der Amerikanische XL Bully bisher nicht als eigenständige Rasse klassifiziert und taucht deshalb in den Listen mit gefährlichen Hunden nicht auf. Im Gegensatz dazu stehen Rassen wie Pitbull Terrier, Bullterrier, Staffordshire Bullterrier oder American Staffordshire Terrier, für die ein Importverbot gilt.

Eine bundesweite einheitliche Regelung zur Haltung von Kampfhunden existiert in Deutschland jedoch nicht. Welche Rassen als gefährlich gelten, listen die einzelnen Bundesländer in ihren jeweiligen Verordnungen auf. Für diese Tiere gelten dann Sonderregeln wie:

  • Eine Genehmigungspflicht für die Haltung
  • Leinen- und Maulkorbzwang in der Öffentlichkeit
  • Eine spezielle Versicherungspflicht für Haftpflichtschäden

Der tragische Fall in England zeigt deutlich, wie wichtig angemessene Sicherheitsvorkehrungen und verantwortungsbewusste Haltung bei potenziell gefährlichen Hunderassen sind. Die zwölfjährige Haftstrafe für den Besitzer unterstreicht die ernsten Konsequenzen, die bei Vernachlässigung dieser Pflichten drohen können.

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